Lohntarifvertrag in NRW ist allgemeinverbindlich
23. September 2024
Andreas Rech (278 articles)
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Lohntarifvertrag in NRW ist allgemeinverbindlich

Der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW ist nun offiziell und rechtswirksam allgemeinverbindlich. Die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) wurde rückwirkend zum 1. Januar 2024 erklärt.

Wir wissen, dass es Arbeitgeber gibt, die den Kolleginnen und Kollegen bisher die höheren Tariflöhne vorenthalten haben. Erfahrungsgemäß ist die Bereitschaft solcher Unternehmen, von sich aus auf euch zuzukommen und freiwillig die Erhöhungen nachzuzahlen, eher gering. Also müsst ihr, soweit noch nicht geschehen, eventuelle Lohndifferenzen Geltend machen. Wer dabei Hilfe braucht und bei uns Mitglied ist, kann sich natürlich auch an unseren Rechtschutz wenden.

Leider sind auch diesmal wieder nicht alle Lohngruppen für allgemeinverbindlich erklärt worden. Den Volltext der Bekanntmachung des Ministeriums findet ihr hier:

Wir informieren weiter…

Andreas Rech