Tarifrunden
Endlich ist sie da…
die Veröffentlichung im Bundesanzeiger! Damit ist das Allgemeinverbindlichkeitsverfahren für den Lohntarifvertrag abgeschlossen.
Nach nur 17 Minuten war klar: Der Arbeitgeberverband wollte gar nicht verhandeln, sondern diktieren! Heute, am 6.3.23, fand in NRW ein erneuter Versuch statt, doch noch den Gehaltstarifvertrag für die Angestellten im Wach- und Sicherheitsgewerbe zu verhandeln. Bereits im letzten
Update zur Allgemeinverbindlichkeit NRW
Wie mir grade mitgeteilt wurde, hat der Tarifausschuss des Landes NRW heute entschieden, dass auch der aktuelle Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW allgemeinverbindlich sein soll. Und das rückwirkend zum 1.10.2022! Noch einmal allerdings der Hinweis: Rechtswirksam ist das erst mit
Tarifvertrag NRW
Da verständlicherweise immer häufiger Fragen zur Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages in NRW gestellt werden, können wir euch zumindest schon mal mitteilen, dass heute, am 26.1.23. der Tarifausschuss des Landes NRW zusammenkommt um über die AVE zu beraten. Wir erwarten natürlich ein