28. April – Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz!
27. April 2022
Andreas Rech (276 articles)
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28. April – Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz!

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Morgen (28. April) ist Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz!

ver.di fordert die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und mehr Kontrollen in den Betrieben!

Seit 2003 steht der 28. April für den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Initiiert von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen, ruft dieser offizielle UNO-Aktionstag zum Gedenken an die Lohnarbeiter*innen auf, die aufgrund ihrer Arbeit erkrankten, verletzt oder getötet wurden.

Ziel der Aktion ist es, sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu fördern, denn weltweit sind Menschen nach wie vor massiven Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch ihre Arbeit ausgesetzt. So schätzt die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, dass täglich ca. 6.000 Menschen branchenübergreifend durch arbeitsbedingte Unfälle oder Erkrankungen ihr Leben verlieren. Gerade die COVID-19-Pandemie hat der breiten Öffentlichkeit nachdrücklich vor Augen geführt, dass das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz eine zentrale Rolle in den gesellschaftspolitischen Debatten einnehmen muss.

Gefährdungsbeurteilung wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes!

Deutschland hat z. B. mit dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz gute Grundlagen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheits-gefährdungen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Gefährdungsbeurteilung. Hier sind die Arbeitgeber verpflichtet, erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Sie haben die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Wichtige Faktoren sind dabei u. a. die körperliche wie auch psychische Gesundheit der Beschäftigten. Arbeit darf nicht krank machen! 

Hohe Krankenstände und Ausfalltage in den Betrieben (siehe BKK-Gesundheitsreport 2021) zeigen auf, dass die Arbeitgeber ihrer gesetzlichen Verantwortung zu häufig nicht nachkommen. Die Anzahl von insgesamt 77.115 meldepflichtigen Arbeitsunfällen allein von Januar bis September 2021 zeigt ein erschreckend hohes Niveau (siehe Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2020, veröffentlicht im Januar 2022 durch das BMAS). Nur gut 50 Prozent der Betriebe und Einrichtungen haben eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und lediglich 10 Prozent berücksichtigen hierbei die psychischen Belastungen. „Bei der Pflicht, die Arbeitsbedingungen gesund zu gestalten, versagen viele Arbeitgebenden und ignorieren schlichtweg ihren gesetzlichen Auftrag.“ sagt Dagmar König, ver.di-Bundesvorstandsmitglied und zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Sie fordert: „Gefährdungsbeurteilungen müssen umfangreicher stattfinden und bei Nichtdurchführung müssen die Arbeitgebenden schärfer sanktioniert werden! Dazu bedarf es mehr Arbeitsschutzkontrollen durch die zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträger. Mit der Einführung einer jährlichen Mindestbesetzungsquote von 5 Prozent ab 2026 soll es zu einer deutlichen Steigerung bei den Betriebsbesichtigungen kommen. Das ist zu begrüßen, auch wenn es nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Es fehlt jedoch das Personal, das sinnvoller Weise schon jetzt rekrutiert und qualifiziert werden müsste.

Anhaltender Stress gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten!

Die Anforderungen an einen starken Arbeitsschutz unter dem Vorzeichen des tiefgreifenden Wandels der Arbeitswelt müssen teilweise neu definiert werden. Das betrifft die stärkere Berücksichtigung von individuellen Erfordernissen wie Alter, Behinderung und Geschlecht. Dazu ist eine Ausweitung des Arbeitsschutzgesetzes erforderlich. Seit Jahren ist bekannt, dass anhaltender Stress die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet. Deshalb müssen dieser Stressbelastung endlich wirksame Grenzen gesetzt werden. Da es keine Regeln zum Reduzieren psychischer Belastungen gibt, braucht es für diese Lücke eine Anti-Stress-Verordnung. Außerdem bedarf es einer Anerkennung psychischer Erkrankungen, wie Depressionen oder Burnout, als Berufskrankheit, da die Anzahl der Erwerbsminderungen auf Grund psychischer Überlastungen durch die Arbeit weiterhin steigt. Ganz aktuell fordert ver.di die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall auch über den Gesundheits- und Wohlfahrtsbereich hinaus, um Beschäftigte mit pandemiebedingten, aus der beruflicher Tätigkeit entstandenen, gesundheitliche Beeinträchtigungen sozial besser abzusichern.

Bei der Pflicht, die Arbeitsbedingungen gesund zu gestalten, versagen viele Arbeitgeber und ignorieren schlichtweg ihren gesetzlichen Auftrag!

Andreas Rech