26. Januar 2023
Andreas Rech (276 articles)
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Update zur Allgemeinverbindlichkeit NRW

Wie mir grade mitgeteilt wurde, hat der Tarifausschuss des Landes NRW heute entschieden, dass auch der aktuelle Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW allgemeinverbindlich sein soll. Und das rückwirkend zum 1.10.2022!

Noch einmal allerdings der Hinweis: Rechtswirksam ist das erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Denkt bitte daran, eure Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, falls euer Arbeitgeber bis jetzt den Tarifvertrag nicht angewendet hat. Erfahrungsgemäß zahlen solche Arbeitgeber auch rückwirkend nicht freiwillig.

Sobald der Bundesanzeiger veröffentlicht, erfahrt ihr das hier auf wasi-nrw.de.

Andreas Rech