Securitas Düsseldorf ignoriert NRW Manteltarifvertrag
17. Dezember 2018
Andreas Rech (271 articles)
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Securitas Düsseldorf ignoriert NRW Manteltarifvertrag

Securitas ist Mitglied im Arbeitgeberverband BDSW und sitzt in Nordrhein-Westfalen bei Tarifverhandlungen mit am Verhandlungstisch. Die Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sind damit diesem Arbeitgeber bestens bekannt. Und doch kam jetzt heraus, dass die Arbeitszeitregelungen, bzw. die Mindestansprüche für Vollzeitbeschäftigte falsch angewendet werden.

NRW Manteltarifvertrag regelt monatliche Mindestarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte

Im Manteltarifvertrag für das Sicherheitsgewerbe NRW ist unter anderem die monatliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte geregelt:

§ 2 Die tarifliche Mindestarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers beträgt monatlich 173 Stunden, abweichend hiervon im Februar 160 Stunden“.

Bei der Überprüfung einer Lohnabrechnung eines Securitas-Vollzeitbeschäftigten ist uns die Tarifvertragsverletzung deutlich geworden. In diesem Fall wurde der Beschäftigte mit 164 Monatsarbeitsstunden statt mit der NRW-tarifvertraglichen Mindestarbeitszeit von 173 Stunden vergütet.

Beim Arbeitgeber um Korrektur der Lohnabrechnung verlangt, bekam der Beschäftigte folgende Antwort:

„Nach genauer Prüfung der Lohnabrechnung kann ich Ihnen mitteilen, dass diese korrekt ist, da Sie im 4. Quartal 2018 über 173 Stunden sind. Ich füge Ihnen hierzu gerne den Auszug aus dem Mantelrahmentarifvertrag vom 23.08.2018 mit Wirkung vom 01.10.2018 mit bei: § 6 Abs. 3 Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch auf eine Arbeitszeit von mindestens 173 im Durchschnitt eines Quartals“.

Securitas bezieht sich auf den Bundesmantalrahmentarifvertrag zwischen BDSW und GÖD

Mit dieser Antwort wird deutlich, dass der Arbeitgeber nicht jeden Monat, wie im Manteltarifvertrag NRW festgeschrieben mit mindestens 173 Arbeitsstunden vergütet, sondern den Durchschnitt eines Quartals zu Grunde legt. Und das ist deutlich zum Nachteil der Beschäftigten!

Securitas zitiert aus dem Bundesmantelrahmentarifvertrag, den der BDSW mit der GÖD abgeschlossen hat. Hier wird deutlich, dass es sich hierbei nicht um einen Abrechnungsfehler handelt, sondern um eine bewusste Anwendung einer für NRW-Beschäftigte NICHT gültigen, tariflichen Regelung.

Securitas legt die tarifvertragliche Arbeitszeit falsch aus!

Wir können derzeit nicht ausschließen, dass die fehlerhafte Lohnabrechnung keinen Einzelfall darstellt und empfehlen allen Beschäftigten, ihre Lohnabrechnungen genau zu überprüfen, oder sich an ver.di zu wenden. Demzufolge wendet Securitas einen falschen und den bei der Arbeitszeitregelung für das Sicherheitspersonal in NRW nicht gültigen Mantelrahmentarifvertrag an.

Betriebsräte im Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW aufgepasst!

Diese Tarifvertragsverletzung könnte auch bei anderen Sicherheitsunternehmen möglich sein. Die Betriebsräte müssen daher besonders aufmerksam sein und die Beschäftigten hierzu informieren. Der Securitas-Betriebsrat in Düsseldorf hat jetzt die wichtige Aufgabe zu prüfen, dass keine weiteren Tarifvertragsverstöße mehr vorliegen bzw. stattfinden und zugleich den Arbeitgeber auf seine tarifvertraglichen Verpflichtungen hinweisen.

Gemeinsam mit den Beschäftigten werden wir gegen alle Arbeitgeber konsequent vorgehen, die Tarifverträge missachten!

Andreas Rech