GÜLICH Gruppe: Vor Gericht fällt die Maske
Seit Monaten streiten Beschäftigte und Gewerkschaft mit dem Arbeitgeber um die Rechtmäßigkeit der Einführung von Kurzarbeit beim BDSW Mitglied GÜLICH Gruppe Sicherheitsdienste GmbH. Seit dem 1. September 2020 befindet sich ein großer Teil der Belegschaft in Kurzarbeit. Grundlage dafür soll eine Vereinbarung sein, die am 24. Juli 2020 zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung abgeschlossen worden sein soll. Zumindest existiert ein Papier, das dieses Datum trägt.
Verdi bestreitet, dass diese Vereinbarung tatsächlich am 24. Juli entstanden ist. Auch hier auf wasi-nrw.de haben wir die Ansicht vertreten, dass diese Vereinbarung erstens nicht vom Betriebsratsgremium abgeschlossen wurde und zweitens auch auch nicht am 24. Juli, sondern erst am 23. November 2020 verfasst wurde, also deutlich nach der Einführung der Kurzarbeit.
Lange hatte der Arbeitgeber behauptet, die Einführung der Kurzarbeit sei rechtmäßig. Die Beschäftigten sind zum großen Teil gewerkschaftlich organisiert und wurden von uns aufgefordert, ihre Lohndifferenzen zur Not auch gerichtlich geltend zu machen. Am Ende wurde die Last der von uns vorgelegten Belege wohl zu erdrückend.
Gestern, am 9. Juni 2021 musste der Rechtsvertreter der Arbeitgeberseite vor dem Arbeitsgericht in Bochum zähneknirschend einräumen, dass es sich wohl genau so abgespielt hatte, wie wir hier auf wasi-nrw dargestellt hatten: Die Vereinbarung, auf die sich die Einführung von Kurzarbeit für Beschäftigte, die am Objekt DSW 21 eingesetzt waren, begründet und die das Datum 24. Juli 2020 trägt, sei wohl tatsächlich erst am 23. November 2020 verfasst worden!
Ein Paukenschlag
Trotzdem bietet der Arbeitgeber den beiden Kollegen, die gestern vor Gericht antraten, in einem Vergleich lediglich 20% der eingeforderten Summe an. Die Kollegen lehnten das ab.
Wir fordern die Geschäftsführung der Gülich Gruppe Sicherheitsdienste GmbH ganz offen auf, die von den betroffenen Kolleginnen und Kollegen eingeforderten Beträge zu begleichen! Und zwar vollumfänglich! Hier lediglich 20% anzubieten, ist aus Sicht der Beschäftigten ein Schlag ins Gesicht.
Und damit ist jetzt auch klar, warum die GÜLICH Gruppe Sicherheitsdienste GmbH noch Anfang des Jahres (erfolglos) versucht hatte, unsere Berichterstattung auf wasi-nrw.de in einem Eilverfahren beim Landgericht Köln in Teilen untersagen zu lassen. Davon lassen wir uns aber nicht einschüchtern, wir berichten weiter!
Bundesagentur für Arbeit und Staatsanwaltschaft sind informiert!
Wir haben bereits gestern die Bundesagentur für Arbeit über die neue Sachlage informiert. Und wie uns jetzt ganz aktuell mitgeteilt wurde, wurde inzwischen auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ob und welche Konsequenzen hier nun folgen werden, darauf warten wir gespannt!
Wir hoffen, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr allzulange im Regen stehen…
Wir berichten weiter… hier auf wasi-nrw.de