Gülich Gruppe verliert Eilverfahren um wasi-nrw Artikel
24. Februar 2021
Andreas Rech (271 articles)
Share

Gülich Gruppe verliert Eilverfahren um wasi-nrw Artikel

Liebe Leserinnen und Leser,

am 10. Dezember veröffentlichten wir hier auf wasi-nrw.de einen Artikel über verschiedene Vorgänge beim Wittener Sicherheitsunternehmen GÜLICH Gruppe Sicherheitsdienste GmbH. Dagegen zog das Unternehmen in einem Eilverfahren vor Gericht… und verlor!

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung richtete sich dabei gegen mich, Andreas Rech, als verantwortlichen Redakteur, aber auch gegen ver.di . Das Landgericht Köln wies den Antrag in allen Punkten zurück. Damit ist das Eilverfahren beendet, die Antragsteller können aber noch Hauptsacheklage erheben.

Den Artikel, den wir für die Dauer des Eilverfahrens von der Seite nehmen mussten, haben wir nun wieder freigeschaltet.

Wir haben allerdings an mehreren Stellen Präzisierungen vorgenommen und dies kenntlich gemacht: 

So hieß es an einer Stelle: „Der Betriebsrat besteht ausschließlich aus Nachrückern, die erst seit Januar im Amt sind […].“ An anderer Stelle schrieben wir: „Der Betriebsrat besteht komplett aus Beschäftigten, die erst kürzlich im Amt sind.“

Tatsächlich ist ein Mitglied des Betriebsrates schon länger im Amt.

In der überarbeiteten Version heißt es nun: “Der Betriebsrat besteht fast ausschließlich aus Nachrückern, die erst kürzlich im Amt sind […]“ bzw. „Der Betriebsrat besteht fast komplett aus Beschäftigten, die erst kürzlich im Amt sind.“.

Wir lassen uns nicht mundtot machen und werden auch weiterhin den Finger in die Wunde legen! 

Hier findet ihr den Artikel:

GÜLICH GRUPPE: merkwürdiger Umgang mit Kurzarbeit

Andreas Rech