GÜLICH GRUPPE: merkwürdiger Umgang mit Kurzarbeit
10. Dezember 2020
Andreas Rech (270 articles)
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GÜLICH GRUPPE: merkwürdiger Umgang mit Kurzarbeit

Dass es Unternehmen gibt, die versuchen aus der Coronakrise Profit zu schlagen, ist kein Geheimnis. Dass es Arbeitgeber gibt, die dies auf dem Rücken der Beschäftigten tun, auch nicht. Und dass es bei verschiedenen Unternehmen Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit der Kurzarbeit, bzw, dem Kurzarbeitergeld gibt, bzw. gegeben hat, auch darüber haben wir auf wasi-nrw schon berichtet.

Den krassesten Fall aber liefert uns die Gülich Gruppe und ich hoffe, viele Gülich-Beschäftigte lesen mit.

Schon im April, recht früh zu Beginn der Corona-Krise erreichte uns der Hilferuf eines Beschäftigten, der einen Brief aus der Personalabteilung vorzeigte, in dem er darüber informiert wurde, dass sein Arbeitgeber für ihn Kurzarbeit beantragt hätte. Gleichzeitig lag dem Schreiben sein zukünftiger Diestplan bei, indem deutlich mehr als die tarifvertragliche Mindeststundenzahl von 173 (Vollzeit) ausgewiesen war. Also Kurzarbeit, ohne Minderung des Arbeitsanfalls? Wir fragen nach. Und zwar beim Betriebsrat, denn der muss es ja genau wissen.

Kurzarbeit ohne Beteiligung des Betriebsrates

Wenn ein Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit beantragt, ist er verpflichtet, den Betriebsrat zu beteiligen. Dies wird auch im Antragsformular der Bundesagentur abgefragt. Und konkret bedeutet das, dass der Arbeitgeber zunächstmal eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat abschliessen muss, und diese dann der Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit über den Arbeitsausfall beilegen muss.

Spannend wurde es, als mir der Betriebsrat in einer Sitzung (*) in Witten mitteilte, dass hier niemand etwas von Kurzarbeit im Betrieb wusste und mir sämtliche Betriebsratsmitglieder versicherten, an keiner Betriebsvereinbarung zum Thema Kurzarbeit mitgewirkt zu haben.

Wie kann dann der Arbeitgeber Kurzarbeit beantragen?

Der Betriebsrat besteht fast (**) ausschliesslich aus Nachrückern, die erst seit Januar im Amt sind und zu diesem Zeitpunkt noch keine Schulungen erhalten haben. Trotzdem hätte ja jemand etwas wissen müssen. Alle versichern mir, dass es weder eine Sitzung gegeben hätte, noch eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Hat etwa der ehemalige Betriebsratsvorsitzende Siegfried R. unter 4 Augen, ohne die Beteiligung des Betriebsrates gemeinsam mit dem Geschäftsführer Domenico C. irgendwas ausgeheckt? Siegfried R. hatte am 7. April sein Amt als Vorsitzender und Betriebsrat niedergelegt. Zeitlich könnte das passen, aber zu keinem Zeitpunkt war er natürlich berechtigt, eine rechtswirksame Betriebsvereinbarung am Gremium vorbei, abzuschliessen.

Aus unserer Sicht ist diese Betriebsvereinbarung also unwirksam. Wir versuchen herauszufinden, welche Beschäftigten denn nun betroffen sind. Doch der Arbeitgeber verweigert jegliche Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und stellt weder Personallisten, noch Objektlisten zur Verfügung. Ein Anwalt wird beauftragt, die benötigten Informationen nötigenfalls gerichtlich einzufordern. Doch so etwas dauert.

Der Betriebsrat beruft eine Betriebsversammlung ein, um die Beschäftigten zu informieren. Persönlich kann der BR allerdings nicht mit den Beschäftigten kommunizieren, da ja der Arbeitgeber immernoch verweigert dem Betriebsrat mitzuteilen, wer bei der Gülich-Gruppe überhaupt beschäftigt ist. Und so erreicht die Einladung zur Betriebsversammlung nur etwa 40 Beschäftigte, die sich dann in Witten einfinden.

Auf der Betriebsversammlung versuche ich Klarheit zu bekommen, was es mit der Kurzarbeit und der ominösen Betriebsvereinbarung auf sich hat. Inzwischen haben wir selbst herausgefunden, dass es sich zu diesem Zeitpunkt ausschliesslich um Beschäftigte handelt, die bei der Rheinbahn in Düsseldorf eingesetzt sind.

Geschäftsführer verweigert Auskunft

Ich konfrontiere den Geschäftsführer Domenico C. und fordere ihn auf, offenzulegen, was in dieser geheimnisvollen Betriebsvereinbarung steht und wer diese denn unterschrieben hätte. Er behauptet weiterhin, er hätte diese BV mit dem Betriebsrat verhandelt. Doch der Betriebsrat ist ja selbst anwesend und bestreitet das. Danach verweigert Domenico C. jegliche weitere Auskunft zu diesem Thema.

Da natürlich inzwischen einige Zeit vergangen ist, haben wir weiter recherchiert. Beschäftigte erzählen uns, dass sich die Stundenzahl an ihrem Düsseldorfer Objekt zwar verringert hat, sie zum Ausgleich aber zusätzlich noch bei der Sparkasse in Bochum eingesetzt werden.

Der Betriebsrat fordert nun die Einsatzpläne der Beschäftigten an, um nachzuvollziehen, wer denn da zwar offiziell als Kurzarbeiter bei der Bundesagentur gemeldet ist und in Wirklichkeit aber seine Stunden in Bochum auffüllt. Doch auch hier: Domenico C. verweigert die Herausgabe der Dienstpläne. Offensichtlich sind diese Einsätze aber auch nicht dokumentiert, denn Beschäftigte berichten uns weiter, dass sie über die Einsätze bei der Sparkasse in Bochum immer nur per Telefon informiert wurden.

Es wird noch besser: Inzwischen schreibt sich der beauftragte Rechtsanwalt die Finger blutig: Herausgabe der Dienstpläne, Herausgabe der ominösen BV, Herausgabe von Beschäftigten- und Objektlisten, Mitbestimmung des Betriebsrates, Herausgabe der Unterlagen des Vorgängerbetriebsrates (ehemaliger Vorsitzender: der oben schon genannte Siegfried R.) usw, usw.

Selbst Betriebsratsstunden werden nicht ordnungsgemäß abgerechnet.

Und nun geht es erst richtig los…Durch Neuausschreibung, bzw. Auftragsneuvergabe verliert die Gülich Gruppe zum 1.9.2020 das wichtige Objekt DSW 21 in Dortmund. Betroffen sind ca. 100 Beschäftigte, die nun in der Luft hängen und von ihrem Arbeitgeber wissen wollen, wie es weitergeht. Und während der Betriebsrat schonmal vorsorglich seinen Anwalt kontaktiert um für mögliche Sozialplanverhandlungen vorbereitet zu sein, gibt Geschäftsführer Domenico C. Durchhalteparolen an die Beschäftigten aus. Da man Einspruch vor der Vergabekammer eingelegt hätte, sei man zuversichtlich, dass der Auftrag in 2 Monaten wieder an Gülich gehe. Begründen, kann er das nicht. Und bestätigt hat sich das inzwischen auch nicht!

Schon Ende Juli, als sich abzeichnete, dass die Ausschreibung zu Ungunsten von Gülich ausgehen würde, forderte der Geschäftführer Murat D. zu einer Unterschrift unter ein Papier auf, um nach seiner Aussage, Kündigungen zu vermeiden. Der BR-Vorsitzende und sein Stellvertreter unterschreiben. In diesem Papier steht nur, dass auch weiterhin für Beschäftigte bei der Rheinbahn Kurzarbeit gelte und diese Kurzarbeit aber auch durch eigene Entscheidung des Geschäftsführers auf weitere Teile des Unternehmens ausgeweitet werden kann. Wichtige Regelungsinhalte fehlen völlig. Trotzdem legt Domenico C. dieses Papier bei der Bundesagentur vor, um nun für die ca. 100 betroffenen Beschäftigten des Dortmunder Objektes Kurzarbeit zu beantragen.

Betriebsratsspitze bindet eigenes Gremium nicht ein

Aber auch dieses Papier ist von der Betriebsratsspitze in Eigenregie unterschreiben worden. Eine BR-Sitzung, bzw. eine Verhandlung oder auch nur ein Beschluss des Gremiums lag nicht vor. Somit erfüllt auch diese Vereinbarung nicht die vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine rechtswirksame Betriebsvereinbarung zum Thema Kurzarbeit. Da andererseits auch sämtliche notwendigen Regelungsinhalte fehlen, könnte es sich hier eh lediglich um eine Rahmenvereinbarung handeln. In der Folge bekamen nun sämtliche betroffene Beschäftigte ein Schreiben, in dem auch ihnen mitgeteilt wurde, dass für sie nun Kurzarbeit gelte.

Da aber auch hier keine rechtswirksam zustande gekommene Betriebsvereinbarung vorliegt, können wir allen betroffenen Beschäftigten nur den Rat geben, sich einen Rechtsbeistand zu nehmen und volle Lohnansprüche einzufordern.

Das merkwürdige Spiel der Betriebsratsspitze

Welche Rolle spielt aber nun der Betriebsrat? Der Betriebsrat besteht fast (***) komplett aus Beschäftigten, die erst kürzlich im Amt sind. Was gut und engagiert begann, endet für die Beschäftigten nun besonders schlimm, denn die Betriebsratsspitze geht eigene Wege und zwar inzwischen gemeinsam mit dem Arbeitgeber.

Der Betriebsrat bestand nur noch aus 6 Mitgliedern (von 9!), weswegen bereits ein Wahlvorstand eingesetzt wurde, der nun mit der Einleitung von Neuwahlen beauftragt ist. Trotzdem ist auch ein Betriebsrat in Unterzahl voll handlungsfähig. Und die Mitglieder wollen ihre Aufgabe auch ernst nehmen und sich für die Kolleginnen und Kollegen einsetzen.

Lieber eigene Interessen verfolgen, als die der Kollegen zu schützen

Doch der Betriebsratsvorsitzende Murat D. und sein Stellvertreter Faruk D. verfolgen jetzt lieber eigene Interessen. Aus heiterem Himmel erreicht uns von aufgeregten Beschäftigten die Nachricht, das die beiden Kollegen jetzt gute, neue Jobs als Führungskräfte im Unternehmen bekommen haben.

Seitenwechsel der Betriebsratsspitze?

Das wäre vielleicht ein Grund misstrauisch zu werden, aber noch kein Beweis. Doch schon einen Tag später erreicht uns die Nachricht, dass Murat D. und Faruk D. dem Rechtsanwalt das Mandat entzogen haben und ihn aufgefordert haben, alle bereits laufenden Verfahren gegen Domenico C. mit sofortiger Wirkung einzustellen. Aus Protest legten weitere Betriebsratsmitglieder daraufhin ihr Mandat nieder, da das Vertrauensverhältnis zur Betriebsratsspitze natürlich komplett verloren ist.

Der Betriebsratsvorsitzende teilte den Beschäftigten nur lapidar mit, dass er eine neue Betriebsvereinbarung zum Thema Kurzarbeit abgeschlossen hätte, die am Firmensitz in Witten zur Ansicht ausläge. Und schon wieder wissen die übrigen Betriebsratsmitglieder nichts davon! Und Beschäftigte, die sich sofort auf den Weg machten, um diese Betriebsvereinbarung zu sehen, wurden enttäuscht, denn dort war keine BV.

In einem Telefonat mit Murat D. forderte ich ihn auf, die Betriebsvereinbarung offenzulegen, was er mir aber verweigerte! Ob diese neue BV wirklich existiert wissen wir nicht, aber selbst wenn, wäre sie genau so wenig rechtswirksam, wie alle anderen.

Meldung an die Bundesagentur

Da wir den dringenden Verdacht haben, dass der Geschäftsführer der Gülich Gruppe Domenico C. nun möglicherweise mit Unterstützung der Betriebsratsspitze missbräuchlich mit dem Thema Kurzarbeit umgeht, haben wir alle Informationen, die wir zusammengetragen haben, der Bundesagentur für Arbeit übermittelt.

Und noch immer gehen weitere Informationen bei uns ein: So erreichen uns Nachrichten, dass auf der einen Seite zwar viele Beschäftigte auf Kurzarbeit 0 gesetzt wurden, auf der anderen Seite aber andere Beschäftigte mit 250 Stunden nach Hause gehen und wiederum woanders Subunternehmmer eingesetzt werden.

Rechtsansprüche sichern!

Wir fordern sämtliche Beschäftigten dringend noch einmal auf, ihre Lohnansprüche geltend zu machen. Allerdings sind Ausschlussfristen zu beachten, danach verfallen eure Ansprüche. Wartet also nicht zu lange.

Und wir hoffen, dass sich die Beschäftigten bei der nächsten Betriebsratswahl gut an diese Vorgänge erinnern!

(*) Anmerkung d.R.: Präzisierung

(**) Anmerkung d.R.: In der ursprünglichen Version stand hier: „Der Betriebsrat besteht ausschliesslich aus Nachrückern, die erst seit Januar im Amt sind und zu diesem Zeitpunkt noch keine Schulungen erhalten haben.“ Tatsächlich trifft das aber auf eine Person nicht zu.

(***) Anmerkung d.R.: In der ursprünglichen Version stand hier: „Der Betriebsrat besteht  komplett aus Beschäftigten, die erst kürzlich im Amt sind.“ Tatsächlich trifft das aber auf eine Person nicht zu.

Andreas Rech