Informatives

Sicherheitskräfte in Asylbewerbereinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen Wer schützt die Beschützer? Die von der Bezirksregierung Arnsberg im Oktober 2014 veröffentlichten „Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Asylbewerbereinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ stellen in einem 8 Punkte Plan klar: Alle beauftragten Sicherheitsunternehmen

  Den aktuellen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW findet Ihr hier: LTV_GTV_wasi-nrw_2015-16

Pressemitteilung Nr. 41/14 vom 12.11.2014 Untersagt die Polizeibehörde dem Arbeitgeber die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn der Arbeitnehmer keine Gründe für das Einsatzverbot gegeben hat und er auch nicht Adressat der behördlichen Anordnung ist.

Die meisten Arbeitgeber in der Branche stellen Arbeitsverträge nur noch als Teilzeitarbeitsverträge aus. Warum sie das tun, obwohl fast alle Beschäftigten deutlich mehr arbeiten ist klar: Zum einen wird das sogenannte Unternehmerrisiko auf diese Weise voll auf euch abgewälzt. Das