9,35 Euro bedeutet Tarifvertragsbruch
24. April 2015
Andreas Rech (278 articles)
Share

9,35 Euro bedeutet Tarifvertragsbruch

Sicherheitskräfte in Asylbewerbereinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen

Wer schützt die Beschützer?

Die von der Bezirksregierung Arnsberg im Oktober 2014 veröffentlichten „Standards für den Einsatz von Sicherheitskräften in Asylbewerbereinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ stellen in einem 8 Punkte Plan klar:

Alle beauftragten Sicherheitsunternehmen haben die Mitgliedschaft im BDSW (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft) oder einem vergleichbaren Verband nachzuweisen.

Stölting Security mit Sitz in Gelsenkirchen erfüllt diese Voraussetzung nicht. Zwar ist der Einsatz von Subunternehmen ausgeschlossen, dies gilt aber offensichtlich nicht für Tochtergesellschaften. Somit wickelt Stölting Security diese Aufträge über das Tochterunternehmen S.E.T. ab.
Die Security & Event Team GmbH ist seit Januar 2014 Mitglied im BDSW und somit wurde diese Hürde erfolgreich gemeistert.

Tarifvertrag wird unterlaufen

Was ist mit dem Tarifvertrag?

Die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband verpflichtet das Unternehmen allerdings auch, die entsprechenden Tarifverträge anzuwenden.

Zumindest, wenn die Beschäftigten selbst Mitglied der Gewerkschaft sind.

Ein Umstand, der hier in der Gier nach lukrativen Aufträgen, die man mit Dumpingpreisen erobern will, wohl vergessen wurde.

Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDSW, Dr. Harald Olschok, erklärt ebenfalls im Oktober 2014 öffentlich:

Alle in Verbindung mit einer Asylbewerberunterkunft wahrzunehmenden Aufgaben können nicht auf Grundlage des tariflichen Mindestlohns vergeben werden. Nach dem derzeit gültigen Tarifvertrag, den der BDSW mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hat, beträgt der Mindestlohn in Nordrhein-Westfalen 9,00 Euro. Dieser ist für einfache Bewachungsaufgaben vorgesehen und kann der komplexen Aufgabe in einem Asylbewerberheim nicht als Grundlage dienen. Die Entlohnung muss sich den an der für die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft bzw. der Fachkraft für Schutz und Sicherheit orientieren, auch wenn die Qualifizierung anders ausgestaltet werden muss. Dies muss auch als Grundlage im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden

Der Stundenlohn einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit beträgt seit dem 1. März 2015 14,91 Euro!

Doch auch ohne die Qualifizierung zur Fachkraft liegen dem hier anzuwendenden NRW Lohntarifvertrag Eingruppierungsmerkmale zugrunde die einen Stundenlohn von 9,35 Euro ausschließen!
Ein- und Ausgangskontrollen von Personen und KFZ, sowie Brandschutz, sind Eingruppierungsmerkmale für die Lohngruppe B8 und somit mit 10,53 Euro zu vergüten!

Laut Auskunft der Mitarbeiterin der Bezirksregierung vor Ort im Opti-Gewerbepark in Essen, sind das aber genau die ausgeübten Tätigkeiten.

Die verantwortliche Bezirksregierung in Arnsberg weiß von diesen Missständen, wird aber offensichtlich nicht tätig!
Wir schon!

Aber dazu brauchen wir Euch!

Andreas Rech