28. November 2014
Andreas Rech (276 articles)
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Viele Teilzeitregelungen sind unwirksam

Die meisten Arbeitgeber in der Branche stellen Arbeitsverträge nur noch als Teilzeitarbeitsverträge aus. Warum sie das tun, obwohl fast alle Beschäftigten deutlich mehr arbeiten ist klar:

Zum einen wird das sogenannte Unternehmerrisiko auf diese Weise voll auf euch abgewälzt. Das bedeutet, in auftragsschwachen Zeiten, oder wenn ein Auftrag wegbricht, entbindet sich der Arbeitgeber selbst von der Pflicht, euch voll zu bezahlen.

Zum anderen ist das natürlich auch ein Instrument zur Disziplinierung. Wer aneckt, den Mund aufmacht oder sonst irgendwie negativ auffällt, dem werden die Stunden gekürzt. Dabei sind viele der Arbeitszeitregelungen in den Arbeitsverträgen unwirksam.

Es kommt eben auf die genaue Formulierung an. Ein Satz wie: ”Der Arbeitnehmer wird mindestens XXX Stunden im Monat eingesetzt…” oder ähnliches, reicht da nicht. Allein im letzten Jahr konnten wir für über 300 Kolleginnen und Kollegen eine Aufwertung der Arbeitsverträge von Teilzeit auf Vollzeit gerichtlich durchsetzen.

Ein entsprechendes Urteil haben ich hier mal beigefügt:

ungültige Teilzeitvereinbarung

Andreas Rech