BDSW dreht Werkfeuerwehrkräften den Hahn ab
13. September 2024
Andreas Rech (278 articles)
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BDSW dreht Werkfeuerwehrkräften den Hahn ab

Komplette Verweigerung von Wertschätzung

Kalte Dusche für alle Beschäftigten in NRW, die im Werkfeuerwehrdienst tätig sind und nach dem Anhang Werkfeuerwehr bezahlt werden. Sie gehen möglicherweise komplett leer aus. Und das ist vielleicht noch besser, als das, was der BDSW mit ihnen vorhat.

Was ist passiert?

Die Löhne der Werkfeuerwehrkräfte werden immer zeitgleich mit den Löhnen der Beschäftigten in der allgemeinen Bewachung verhandelt. Üblicherweise werden die gleichen Erhöhungen, die für die Bewachung ausgehandelt werden, dann auch an die Werkfeuerwehrkräfte weitergegeben. Während der Tarifrunde behaupteten die Vertreter des Arbeitgeberverbandes BDSW allerdings plötzlich, in NRW gäbe es ja gar keine Werkfeuerwehren. Das wunderte uns etwas, aber wie sich einige Vertreter des Arbeitgeberverbandes während der Verhandlungen verhielten, haben wir hier auf wasi-nrw ja schon ausführlich geschildert.

Nachdem die Verhandlungen endlich abgeschlossen waren, werden uns üblicherweise die neuen Tariftexte von den Arbeitgebern übersandt, damit wir sie unterschreiben können. Da kam aber nichts. Jedenfalls nur die Tariftexte für die allgemeine Bewachung, nicht aber der neue Anhang Werkfeuerwehr.

Auf Nachfrage kam zunächst wieder die Aussage, den Anhang Werkfeuerwehr müsse man nicht mehr regeln, da es in NRW keine Beschäftigten mehr gäbe, die in diesen Tarifvertrag fallen.

(Einige Kollegen, die mich in den letzten Wochen über wasi-nrw.de kontaktiert haben und nachgefragt haben, erinnern sich vielleicht, dass ich sie gebeten habe, mir Angaben zum Arbeitgeber und Anzahl der eingesetzten leute zu machen, ebenso die in ihren Arbeitsverträgen hinterlegte Tarifbindung zu überprüfen.) Nachdem wir dem BDSW erklärten, dass wir sehr wohl in NRW Beschäftigte haben, die nach diesem Tarif bezahlt werden, kam dann auch endlich der Anhang Werkfeuerwehr zur Unterschrift zu uns. Allerdings ohne Lohnerhöhungen!

Lohnerhöhungen verweigert? Oder nur vergessen? Oder einfach aus Versehen, das alte Exemplar aus der letzten Tarifrunde geschickt? Fehler können passieren, wir fragten nach!

Nach einiger Zeit, kam dann auch endlich das richtige Exemplar zur Unterschrift zurück. Die richtigen Erhöhungen waren eingetragen, ansonsten hat sich nichts verändert. Wir atmeten auf und dachten, wir können jetzt endlich einen Haken an die Sache machen. Von ver.di-Seite wurde der Vertrag dann auch unterschrieben und an den BDSW zurückgeschickt.

Wichtig: Die Verhandlungen sind vorbei, wir sind jetzt in der Unterschriftsphase!

Doch was dann passierte, spottet jeder Beschreibung und zerstört auch noch das letzte Vertrauen in eine Sozialpartnerschaft. Der BDSW behauptet, das Thema sei nicht wirklich besprochen worden und hat plötzlich “[Änderungswünsche, nicht nur redaktioneller Art…], so dass man nicht davon ausgehe, dass es zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen wird.

Nach Abschluss der Verhandlungen versucht jetzt der BDSW plötzlich, den Abschluss doch noch platzen zu lassen! Mal eine Frage in die Runde: Hält das noch irgendjemand für seriös?

Statt Wertschätzung für unsere Werkfeuerwehrkräfte gibts vom BDSW einen Tritt in den A(llerwertesten)!

Statt Lohnerhöhungen für unsere Werkfeuerwehrkräfte werden uns ziemlich deftige Änderungen serviert:

Bestimmte Lohngruppen und Definitionen sollen gestrichen werden, Funktionszulagen seien zu hoch und sollen auch nicht mehr pauschal gewährt werden, Zuschläge sollen “angepasst” werden. (Der Nachtzuschlag soll zum Beispiel deutlich gesenkt werden.

Das sind nur ein paar Anmerkungen! Nicht wirklich diskutabel, oder?

Damit muss sich jetzt die Tarifkommission auseinandersetzen, aber im Klartext bedeutet dass, dass es bis auf weiteres keine Lohnerhöhungen für Werkfeuerwehrkräfte geben wird.

Das ist nun die nächste Beschäftigtengruppe, der vom BDSW deutliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen aufgezwungen werden sollen. Auch die Gehaltsempfänger bekommen schon keine Tariferhöhungen mehr, wenn nicht gleichzeitig deutliche Verschlechterungen in die Tarifverträge hineingeschrieben werden.

Ist der alte Anhang Werkfeuerwehr jetzt weg, oder gilt der alte weiter?

Wie uns Beschäftigte berichten, gibt es Arbeitgeber, die behaupten, dass es keinen Anhang Werkfeuerwehr mehr gäbe, weil es keinen neuen Abschluss gibt. Das ist natürlich falsch!

Wie wir auch gehört haben, sollen Werkfeuerwehrkräften jetzt neue Arbeitsverträge vorgelegt werden, um sie dann in den Wach- und Sicherheitsdienst einzugruppieren. Ernsthaft? Unterschreibt bitte nichts, was ihr nicht vorher geprüft habt.

Auch wenn dieser Tarifvertrag mit “Anhang Werkfeuerwehr zum Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen” betitelt ist, stellt er einen eigenen Vertrag dar. Dieser Anhang Werkfeuerwehr hat einen eigenen Geltungsbereich, eine eigene Laufzeit und und benötigt eine eigene Unterschrift.

Und er muss natürlich auch entsprechend gekündigt werden! Und das haben wir zum Glück nicht getan! Der Anhang Werkfeuerwehr ist also ungekündigt und weiterhin in Kraft. Er ist nur quasi “eingefroren”, dadurch kann sich aber niemand verschlechtern.

Mal ein Vorschlag: Werkfeuerwehrkräfte organisieren sich, machen sich streikbereit und schlagen zurück?

Wir wärs damit?

Wir informieren euch natürlich, sobald es etwas neues zum Thema gibt!

Andreas Rech