Wer krank wird, soll Strafe zahlen!
Kötter Aviation Security Flughafen Düsseldorf
Ex JVA Betriebsleiter A.Wölfing startet mit der ersten Verfehlung!
Keine vier Wochen im Amt und schon missachtet er die Rechte der Beschäftigten!
In einem Schreiben vom 23.April 2015 weist der neue Betriebsleiter alle Terminalleiter an, wie folgt mit den Beschäftigten umzugehen, die sich während des Dienstes arbeitsunfähig melden:
- Sollte sich ein Mitarbeiter während des Dienstes arbeitsunfähig melden, ist in jedem Falle sofort medizinische Hilfe herbei zu rufen.
Tel. 0211-4212222 ( Notrufzentrale der Flughafenfeuerwehr) - Erst nach Überprüfung durch das medizinische Personal und der Mitteilung durch dieses, dass der Mitarbeiter bedenkenlos seinen Heimweg antreten kann, darf der Mitarbeiter seinen Dienst abbrechen und den Dienstort verlassen.
- Sollte diese Mitteilung nicht erfolgen können (z.B. im Ereignisfall),
liegen die weiteren Maßnahmen beim medizinischen Dienst. Dessen Weisungen sind unsererseits zu befolgen. - Es ist ihm ebenfalls mitzuteilen, dass beim eigenständigen Entfernen, ohne Abwarten des Eintreffens der bereits informierten medizinischen Hilfe, ggf. Regressforderungen unsererseits geprüft werden. Die Prüfung von Regressforderungen gilt ebenfalls für den Fall des festgestellten Missbrauches der Inanspruchnahme der medizinischen Hilfe.
- In jedem Falle erfolgt eine Meldung an die Einsatzleitung; Cc Büro Betriebsleitung.
Wer krank wird soll Strafe zahlen!
Unter dem Vorwand der angeblichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, beabsichtigt
A. Wölfing, die Beschäftigten massiv einzuschüchtern. Diese Art zeigt deutlich, dass er dort weiter macht, woran seine Vorgänger gescheitert sind. Anstatt wirklich seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen zu bieten, prüft Wölfing lieber ggf. Regressforderungen gegenüber den Beschäftigten.
Anscheinend verwechselt A.Wölfing den Flughafen Düsseldorf mit der Justizvollzuganstalt Offenburg und unsere Kolleginnen und Kollegen mit Strafgefangenen.
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates wird ignoriert!
Auch der Betriebsrat, der in solchen Angelegenheiten ein durch das Betriebsverfassungsgesetz verbürgtes Mitbestimmungsrecht hat, wird hier vom neuen Betriebsleiter missachtet.
Mit der Wahl des neuen Betriebsleiters hat Geschäftsführer
K. Wedekind mal wieder Augenmaß bewiesen!