Prodiac: Arbeitgeber verweigert Beschäftigten Tariflohn
15. Juli 2020
Andreas Rech (276 articles)
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Prodiac: Arbeitgeber verweigert Beschäftigten Tariflohn

Beim BDSW Mitgliedsunternehmen Prodiac in Bielefeld brodelt es. Nicht nur, dass dort Beschäftigte weniger als den Tariflohn bekommen, der Arbeitgeber verstößt auch gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Beteiligungsrechte des Betriebsrates werden verweigert.

Mehr Geld durch neue Lohngruppen

Seit dem 1. Jan. 2019 gibt es den neuen Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW. Mit der Anwendung des neuen Tarifvertrages änderte sich nicht nur die Lohnhöhe. Auch der gesamte Eingruppierungskatalog wurde überarbeitet. Das bedeutet, sämtliche Lohngruppen haben neue Bezeichnungen und zum Teil veränderte Eingruppierungsmerkmale erhalten.

Also mussten Anfang 2019 alle in NRW tätigen Sicherheitsbeschäftigten umgruppiert werden. Viele davon mussten deutlich höher eingruppiert werden, als bisher. Bei Prodiac geschah das allerdings nicht! Es gab zwar einen Betriebsrat, aber auch der blieb untätig!

Untätigkeit des alten Betriebsrates kostete die Beschäftigten viel Geld

Der bisherige Betriebsrat, zu dessen Aufgaben auch die Überwachung der Einhaltung der Tarifverträge zählt, reagiert nicht. Doch die Beschäftigten haben Glück. Durch Rücktritte und Nachrücker stellt sich eine neue Mannschaft auf. Ende 2019 wurde die komplette Betriebsratsspitze ausgewechselt. Seitdem fordert der Betriebsrat seine Beteiligung bei der Umgruppierung ein und verlangt die richtige, tarifgerechte Bezahlung der betroffenen Beschäftigten.

Doch der Arbeitgeber stellt sich quer. Er ordnet den Beschäftigten daraufhin neue Lohngruppen zu, aber zum Teil die falschen. Auch weigert er sich, den neuen Betriebsrat, der sich mit den Tarifverträgen offensichtlich besser auskennt als die Unternehmensleitung, zu beteiligen.

Der neue Betriebsrat widerspricht der fehlerhaften Eingruppierung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ignoriert das aber.

Betriebsrat zieht vor Gericht

Prodiac besetzt zum Beispiel das Objekt Nordfrost mit Sicherheitskräften. Obwohl die Beschäftigten dort gemäß Dienstanweisung die Zugangskontrolle von Personen und Kraftfahrzeugen vornehmen, werden sie dort mit nur 11 Euro/Std abgespeist. Laut Tarifvertrag müssten sie aber in die Lohngruppe A2 ba eingruppiert sein und deshalb 11,88 Euro/Std bekommen.

88 Cent weniger pro Einsatzstunde rechnen sich im Monat schnell hoch. Bei 173 Einsatzstunden sind das über 150 Euro brutto, die der Arbeitgeber hier zu wenig zahlt. Und das Monat für Monat…

Wir forschen weiter nach und werden schnell fündig: Auch an den Objekten Reinert und Grohedal werden nach Aussagen von Beschäftigten nur 11 Euro pro Stunde bezahlt.

Auch hier ist laut Tarifvertrag unzweifelhaft die Tätigkeit in die Lohngruppe A2 ba einzugruppieren und ebenfalls mit 11,88 Euro zu vergüten.

Viel Geld, welches den Beschäftigten vorenthalten wird und das der neue Betriebsrat für seine Leute erkämpfen möchte. Und genau deswegen zieht der Betriebsrat jetzt vor Gericht. Über den Weg der Beteiligung bei der Umgruppierung will der Betriebsrat endlich die richtigen Löhne für die Beschäftigten erkämpfen.

Doch auch die Beschäftigten selbst müssen sich bewegen: Macht eure Ansprüche geltend. Fordert den richtigen Stundenlohn beim Arbeitgeber ein. Für Gewerkschaftsmitglieder übrigens ganz einfach, da machen wir das für euch 😉

Prodiac ist falsche Eingruppierung offensichtlich bewusst

Spannend: Selbst die Arbeitgeberseite räumte bereits ein, dass zumindest bei den Beschäftigten am Objekt Grohedal die Eingruppierung falsch sei. Bevor man aber freiwillig die richtige anwendet, müsse das erst “verifiziert” werden…

Wie bitte? Von wem? Es steht schwarz auf weiß im Tarifvertrag. Meiner persönlichen Meinung nach bedeutet das wohl eher, dass solange niemand klagt und ein Arbeitsgericht das Unternehmen dazu verdonnert, den richtigen Lohn zu zahlen, das auch nicht passieren wird.

Stattdessen bekämpft der Arbeitgeber lieber den Betriebsrat. Schon im Dezember 2019 berichteten wir hier auf wasi-nrw (hier nachzulesen), wie der Arbeitgeber gegen den Betriebsrat vorgeht.

Neuwahl zum schlechten Zeitpunkt

Doch der neue Betriebsrat bleibt hartnäckig und ist bereit, für die Beschäftigten zu kämpfen. Doch grade jetzt wittert der Arbeitgeber seine Chance. Da ein Betriebsratsmitglied demnächst wohl das Unternehmen verlassen wird und die Nachrückerliste inzwischen leer ist, musste der Betriebsrat eine Neuwahl einleiten. Und genau jetzt versucht die Arbeitgeberseite die alten Zustände wieder herzustellen.

Natürlich würde die neue Betriebsratsmannschaft den Kurs im Sinne der Beschäftigten weiter fortführen und tritt natürlich wieder an. Aber es gibt plötzlich auch Gegenspieler die grade jetzt sehr aktiv werden. Da fahren Kollegen (?) von Objekt zu Objekt um gegen den augenblicklichen Betriebsrat Stimmung zu machen. Dabei laufen sie sogar Gefahr, selbst eine Straftat zu begehen, denn das Betriebsverfassungsgesetzt regelt das wie folgt:

§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst, […]

Mehrere Beschäftigte berichten uns von massiven Gegenmassnahmen um zu verhindern, dass der augenblickliche Betriebsrat wieder gewählt wird.

Bezahlung nicht das einzige Thema

Die falsche Bezahlung ist nicht das einzige Thema, mit dem sich der Betriebsrat auseinandersetzen muss. Eine ganze Reihe von Beschäftigten beklagt sich über die Dienstplanung. Lukrative Schichten mit Zuschlägen werden oft den gleichen Leuten zugeschustert. Offensichtlich geht es da nach Nasenpolitik. Im Umkehrschluss haben Beschäftigte den Eindruck, der Dienstplan würde auch zur “Disziplinierung” der Leute eingesetzt… “Wer sich beschwert, kriegt eben Scheiß-Schichten…” Auch ein Thema, was der Betriebsrat in den Griff bekommen möchte…

Und beim Thema Datenschutz, sah es der Arbeitgeber auch nicht so ganz genau. Jedenfalls bis er grade erst aktuell vom Gericht eines besseren belehrt wurde…

Viel Arbeit für den Betriebsrat.

Die Beschäftigten haben die Wahl:

Zurück zu den alten Zuständen und Hauptsache, alles ist ruhig. Oder aber die Belegschaft folgt dem neuen Kurs und wählt eine gute Mannschaft. Nämlich eine, die sich wirklich für die Kolleginnen und Kollegen einsetzt und dafür auch bereit ist, zu kämpfen! Das könnte sich dann auch auf dem Konto bemerkbar machen…

ver.di hilft

Als zuständige Gewerkschaft für die Sicherheitsbeschäftigten wurden wir von mehreren Beschäftigten auf die Missstände bei Prodiac aufmerksam gemacht. Wir begrüssen ausdrücklich die Haltung des augenblicklichen Betriebsrates und fordern den Arbeitgeber auf, endlich die richtigen Lohngruppen bei den Kolleginnen und Kollegen anzuwenden.

Bitte prüft, ob ihr richtig eingruppiert seid. Den Tarifvertrag findet ihr zum Nachlesen hier auf wasi-nrw.de. Die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft bietet euch die Möglichkeit, eure Eingruppierung auch durch uns prüfen zu lassen. Und wenn wir Fehler feststellen, können unsere Mitglieder uns die Sache überlassen, denn natürlich bietet ver.di auch in diesen Fragen Rechtschutz.

Lasst euch nicht ungerecht behandeln, ändern könnt ihr das durch Zusammenhalt. Kommt zu uns!

Wir berichten weiter …

Tags BDSW, Prodiac

Andreas Rech