Jetzt im Bundesanzeiger: LTV NRW allgemeinverbindlich
17. Juli 2015
Andreas Rech (270 articles)
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Jetzt im Bundesanzeiger: LTV NRW allgemeinverbindlich

Die Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW ist nun offiziell im Bundesanzeiger erschienen.

Die AVE wurde rückwirkend zum 1. Januar erklärt. Besonderes Augenmerk liegt auf den beiden Lohngruppen B7 und B8 (9,35 Euro und 10,53 Euro).

Wir wissen, dass bisher noch nicht alle Arbeitgeber die Lohnerhöhung auszahlen. Spätestens jetzt kommen sie nicht mehr drunherum! Allerdings werden genau diese Arbeitgeber aber vermutlich nicht freiwillig den Lohn nachzahlen, also denkt bitte daran, Eure Ansprüche geltend zu machen.

Das muss schriftlich passieren und mit einer genauen Angabe, wieviel Geld Euch noch zusteht. Eine einfache mail “Lieber Arbeitgeber, ich hätte gerne meinen Tariflohn nachgezahlt“, reicht da nicht!

Gewerkschaftsmitglieder können sich logischerweise an ver.di wenden, dann wirds auch was mit der Geltendmachung!

AVE Wasi 2015

 

 

 

Andreas Rech