Flughafen Düsseldorf: Doch kein Auftragswechsel?
BDLS Mitgliedsunternehmen
Kötter-Aviation und Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW)
Doch kein Auftragswechsel bei der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf? Kötter-Arbeitgebervertreter machen weiter!
Die Luftsicherheitsbranche überrascht uns nicht wirklich. Am 01. Juni 2020 wird es einen juristischen Auftragswechsel für die Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf geben. Der bisherige Sicherheitsdienstleister Kötter-Aviation hatte nämlich im Herbst 2019 den Auftraggeber (Bundesinnenministerium) vorzeitig um die Vertragsauflösung gebeten. Die reguläre Vertragslaufzeit für Kötter am Flughafen Düsseldorf war bis zum 31. Dezember 2020 datiert.
Geschäftsführer P. Lange begründete Vertragsauflösung mit Unwirtschaftlichkeit!
Kötter-Geschäftsführung begründete die vorzeitige Vertragsauflösung mit den Millionenverlusten, die die Sparte Aviation seit zwei Jahren mache. Auch für den Auftrag der Fluggastkontrollen am Flughafen Köln/Bonn hatte Kötter ebenfalls um die vorzeitige Auftragsbeendigung gebeten. Diesem Wunsch hat allerdings der Auftraggeber (BMI) nicht entsprochen. Der Auftrag muss demzufolge von Kötter am Flughafen Köln/Bonn noch bis zum 31.12.2020 erfüllt werden. Gleichzeitig hat Kötter im Herbst 2019 deutlich gemacht, dass man mit der vorzeitigen Auftragsbeendigung den Weg für bessere Rahmen- und Vertragsbedingungen freigemacht hätte. Falls sich die Vertragsbedingungen bei der Neuausschreibung verbessern würden, würde Kötter sich dann erneut mit einer Bewerbung an dem Vergabeverfahren beteiligen.
Bedingungen von Kötter waren u. a. ein eigener 7-Punkte-Plan. Von der Bewerbung sah dann aber Kötter Anfang Januar 2020 ab. Offenbar hatten sich die künftigen Auftragsbedingungen – nach Kötter-Vorstellungen – nicht verbessert. Der Geschäftsführer P. Lange erklärte dazu am 10.01.2020 gegenüber der Presse:
„Unser Unternehmen hat immer betont, dass eine Beteiligung an der Neuausschreibung nur dann für uns vernünftig ist, wenn die operativen, wirtschaftlichen und sonstigen Rahmenbedingungen das unternehmerische Risiko kalkulierbar machen. Insgesamt betrachtet ist das aus unserer Sicht nicht der Fall.“
Fazit: Die Rahmen- und Vertragsbedingungen des neuen Auftrags der Fluggastkontrollen sind wohl für den Geschäftsführer P. Lange weiterhin ein wirtschaftliches Risiko und damit schwer umsetzbar.
Kötter-GF P. Lange wird jetzt parallel Geschäftsführer beim Nachfolger DSW!
Umso erstaunlicher ist es jetzt, dass dieser gleiche Geschäftsführer beim neuen Auftragnehmer DSW ab Juni 2020 für die Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf tätig sein wird. Gleichzeitig bleibt er auch noch Geschäftsführer bei Kötter bis zum Ende der Vertragslaufzeit 31.12.2020 am Flughafen Köln/Bonn. Wie kann denn ein Geschäftsführer, der noch vor ein paar Wochen öffentlich die Auftragsbedingungen des Bundesinnenministeriums am Flughafen Düsseldorf kritisiert hatte, jetzt einfach weitermachen, ohne dass offenbar die von ihm geforderten Verbesserungen erfüllt sind? Für die Beschäftigten hat die neue Funktion von P. Lange bei DSW jedoch ein Geschmäckle!
Diese DSW-Personalentscheidung wird noch damit übertrumpft, dass auch der bisherige Kötter-Prokurist/kommissarischer Betriebsleiter S. Schöller sowie der Kötter-Regionalleiter bzw. Leiter Schulung und Fortbildung M. Mlottek ebenfalls bei DSW in ihren bisherigen Funktionen weitermachen werden. Können wir denn bei diesem Personaltableau wirklich von einem nicht nur juristischen Auftragswechsel an einen neuen Dienstleister sprechen? Oder ist etwa nur der Name Kötter mit DSW „überpinselt“ worden?
Dafür spricht jedenfalls, das GF P. Lange sich in Düsseldorf zukünftig als Geschäftsführer von DSW präsentiert, am Flughafen Köln/Bonn jedoch unverändert weiterhin die Kötter Fahne schwenkt. Hierfür spricht auch, dass der Geschäftsführer P. Lange auf der Betriebsversammlung (18. Feb. 2020) vor mehr als 100 Beschäftigten schon durchblicken ließ, dass er auch zukünftig als GF am Flughafen Düsseldorf bleibt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich aber die Ausschreibung noch in einem recht frühen Stadium und es war unklar, wer den Auftrag erhalten wird.
Spannend wäre zu wissen, wie denn das Bundesinnenministerium, die Bundespolizei oder auch die Mitbewerber diese Situation bewerten. Für den Betriebsrat und die Belegschaft bedeutet dieser Umstand, dass der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen erfahrungsgemäß weitergehen wird. Die amtierende DSW-Geschäftsführerin, Frau Nicole Oppermann, hatte noch von einer konstruktiven Zusammenarbeit mit ver.di gesprochen und ein anderes Handeln als Kötter zugesagt!
Dagegen spricht allerdings, dass ihr künftiger zusätzlicher GF Lange gemeinsam mit dem Unternehmen Kötter weiterhin gegen ver.di bzw. den Gewerkschaftssekretär Özay Tarim gerichtlich vorgehen.
Neustart sieht jedenfalls anders aus!
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