Informatives
Den aktuellen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW findet Ihr hier: LTV_GTV_wasi-nrw_2015-16
Annahmeverzug bei polizeilichem Einsatzverbot
Pressemitteilung Nr. 41/14 vom 12.11.2014 Untersagt die Polizeibehörde dem Arbeitgeber die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn der Arbeitnehmer keine Gründe für das Einsatzverbot gegeben hat und er auch nicht Adressat der behördlichen Anordnung ist.
Viele Teilzeitregelungen sind unwirksam
Die meisten Arbeitgeber in der Branche stellen Arbeitsverträge nur noch als Teilzeitarbeitsverträge aus. Warum sie das tun, obwohl fast alle Beschäftigten deutlich mehr arbeiten ist klar: Zum einen wird das sogenannte Unternehmerrisiko auf diese Weise voll auf euch abgewälzt. Das
Erfolg im Streit um Eingruppierung
Die richtige Eingruppierung im Wach- und Sicherheitsgewerbe ist ein leidiges Thema. Unklare Formulierungen der Beschreibungen der Lohngruppen sind ein wichtiger Grund dafür, dass in NRW von den ca. 34.000 Beschäftigten der Wach- und Sicherheitsbranche gut 70% in der untersten Lohngruppe