ver.di Mitglieder stimmen für Annahme
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 14.12.2016 wurde in der dritten Tarifverhandlung ein Ergebnis für die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes NRW erzielt. Die Landestarifkommission hat mehrheitlich, vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der Mitgliederbefragung, die Annahme dieses Verhandlungsergebnisses als Tarifergebnis empfohlen. Folglich wurde das Verhandlungsergebnis den ver.di-Mitgliedern im Zeitraum vom 22.12.2016-06.01.2017 zur Abstimmung vorgelegt.
73,04% stimmten für die Annahme
Damit wird das Verhandlungsergebnis zum Tarifergebnis. Die Beteiligung an der Mitgliederbefragung war eher gering, was wir sehr bedauern. Wir wollen nicht verschweigen, dass uns viele Nachrichten mit ausdrücklicher Zustimmung, aber auch viele kritische Kommentare insbesondere zur Bewertung des Abschlusses in der untersten Lohngruppe in der Bewachung erhalten haben. Das ist ein Auftrag für alle Beschäftigten, sich in ver.di zu organisieren um unsere Durchsetzungskraft für zukünftige Tarifrunden, insbesondere in der Bewachung, zu erhöhen. Wir konnten nicht alle Themen durchsetzen, die wir uns vorgenommen haben. So ist der Nachtzuschlag noch längst nicht auf einem Niveau, welches uns zufriedenstellt. Im Aviation-Bereich haben wir immer noch Nachholbedarf im Bereich der §§8 und 9 LuftSiG. Dennoch konnten wir auch durch diesen Tarifabschluss Steigerungen erreichen, die überwiegend die Zustimmung der ver.di-Mitglieder fanden.
Das sind die Ergebnisse einer Laufzeit von 24 Monaten
Aviation:
- § 8 und 9 LuftSiG ohne PWK + 11,09% – mit PWK + 12,04 %
- 5 LuftSiG + 6,45 %
- Servicekräfte: + 10,83 %
Bewachung:
Erhöhung der Löhne um 4,7 %; Werkfeuerwehr : 8 %; Kerntechnische Anlagen: 4,9 %;
Erstmalige Eingruppierung für die Beschäftigten in Flüchtlingsheimen in die Lohngruppe 8 und ab 1.1.2018 in die Lohngruppe 9.
Deutliche Erhöhung der Löhne für die Beschäftigten in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in die Lohngruppe 8 + Zulage von 1,80 €.
Erhöhung des Nachtzuschlags von 5 % auf 10 %.
Erhöhung der Mindeststundenzahl von 160/Monat auf 173 Std./Monat.
Regelarbeitszeit: 228 Stunden im Jahr.
Erweiterung des Berechnungszeitraums zur Berechnung des Durchschnittsverdienstes je Urlaubstag von 3 Monaten auf das ganze Jahr.
Die kompletten Ergebnisse in Tabellenform gibts –>hier<–
Und als Flugblatt zum Verteilen in den Betrieben –>hier<–