Tarifverträge in NRW sind allgemeinverbindlich
7. Juli 2017
Andreas Rech (276 articles)
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Tarifverträge in NRW sind allgemeinverbindlich

Einige von euch werden es schon gehört haben, jetzt ist es offiziell:

Der Manteltarifvertrag und der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW sind nun allgemeinverbindlich. Mit dem Erscheinen im Bundesanzeiger ist die Allgemeinverbindlichkeit in Kraft getreten. Und zwar rückwirkend!

Doch es gibt leider wieder einige Ausnahmen. Die Lohngruppe B8, sowie der Zuschlag für Sicherheitsbeschäftigte in Unterbringungen für Ausreisepflichtige werden rückwirkend zum 1.Mai für allgemeinverbindlich erklärt. Außerdem haben es auch diesmal leider wieder nicht alle Lohngruppen geschafft. Ebenso ist der Manteltarifvertrag erst ab dem 1. Mai allgemeinverbindlich.

Trotzdem sind wir froh, dass in NRW nun nach vielen Jahren auch die Sonn- und Feiertagszuschläge wieder für alle Beschäftigten gelten.

WICHTIG: Sollte euer Arbeitgeber bis jetzt die Tariflohnerhöhung, bzw. die Zuschläge nicht gezahlt haben, habt ihr die Möglichkeit, die Beträge 3 Monate rückwirkend (bzw. ab dem 1. Mai) einzufordern. Gewerkschaftsmitglieder können damit natürlich unseren kostenlosen Rechtsschutz beauftragen.

Die Bekanntmachungen zur AVE im Volltext mit sämtlichen Einschränkungen und Ausnahmen findet ihr hier:

BAnz AT 05.07.2017 B9

BAnz AT 05.07.2017 B10

 

 

 

Andreas Rech