Ross und Reiter
9. Juni 2020
Andreas Rech (276 articles)
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Ross und Reiter

Bereits vor einigen Wochen veröffentlichten wir hier auf wasi-nrw.de die Vermutung, dass sich verschiedene Sicherheitsdienstleister beim Thema Kurzarbeit nicht an die Spielregeln halten. Die vielen Anfragen und Schilderungen von Sicherheitsbeschäftigten, die uns entweder über die ver.di Bezirke oder auch direkt über wasi-nrw.de erreichten, zeichnen da ein düsteres Bild.

Grund genug, uns die Sache mal genauer anzusehen:

Wieso bekommt man Kurzarbeitergeld ohne in Kurzarbeit zu sein?

Ein Unternehmen, das seine Beschäftigten auf Kurzarbeit 0 setzt (das bedeutet, dass der Beschäftigte keine Arbeit/Einsatzmöglichkeit mehr hat, also auf 0 Stunden gesetzt wird), zahlt seinen Beschäftigten 60% (67% mit Kind) des Lohns weiter und bekommt das Geld dafür komplett von der Bundesagentur zurückerstattet. Zusätzlich werden die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Stunden zu 100% erstattet.

Was ist aber, wenn tatsächlich garkein Arbeitsausfall zu verzeichnen ist? Und die Beschäftigten, für die das Unternehmen Kurzarbeit beantragt hat, in Wirklichkeit weiter voll durcharbeiten? Und dann trotzdem Kurzarbeitergeld auf der Lohnabrechnung auftaucht?

Wir nennen mal Ross und Reiter

Der Sicherheitsdienstleister All Service ist ein Mitgliedsunternehmen im BDSW und im BDLS, mit Hauptsitz in Frankfurt und mehreren Standorten in NRW. Unter anderem bewacht All Service in Euskirchen eine Flüchtlingsunterkunft. Die Beschäftigten dort können sich über fehlende Stunden nicht beklagen. Und doch bekamen dort eingesetzte Beschäftigte ein Schreiben der All Service Geschäftsführung, in dem sie darüber informiert wurden, dass ihre monatliche Arbeitszeit von 173 auf nunmehr 0 Stunden abgesenkt wird. (Anm.d.A.:Das Schreiben ist individuell an die Beschäftigten gerichtet und liegt uns vor)

Wir gehen der Sache nach und wenden uns direkt an die Bezirksregierung. Dort ist man erstaunt. Kurzarbeit in der Flüchtlingsunterkunft? Das Gegenteil ist der Fall. Von Arbeitsausfall keine Spur. Es seien sogar zuwenig Leute im Einsatz. Also auch kein Grund Kurzarbeit zu beantragen. Die Beschäftigten sind also voll im Einsatz.

Dann die Überraschung: Als ein Krankenschein eingereicht wird, wird die Entgeltfortzahlung auf der Lohnabrechnung als Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes (67%) ausgewiesen. Ein klarer Hinweis darauf, dass hier Leistungen nach §95 SGB III in Anspruch genommen werden.

Wir konfrontieren die Geschäftsführung

Und die reagiert sofort! Die fehlerhafte Abrechnung wird korrigiert und wir bekommen ein Antwortschreiben, in dem die Geschäftsführung den Vorgang als menschlichen Fehler bei der Abrechnung bezeichnet. Außerdem hofft man, dass die Ausführungen uns überzeugen, keine weiteren Schritte einzuleiten.”

Ob der Fehler bei der Abrechnung passiert ist, oder beim Antragsverfahren für das Kurzarbeitergeld, werden wir hier nicht beurteilen.

Was für euch wichtig ist

Kontrolliert die Lohnabrechnungen! Wir haben von einer ganzen Reihe ähnlicher Fälle gehört und haben diese auch dokumentiert. Auch aus anderen Unternehmen werden uns von Kolleginnen und Kollegen Schreiben zugeschickt, in denen sie über eine Absenkung ihrer Arbeitszeit informiert werden, obwohl sie weiterhin mit über 190 Stunden geplant werden. Bitte informiert uns, damit wir das prüfen können.

Achtet bitte genau auf eure Lohnabrechnungen. Besonders, wenn dort an irgendeiner Stelle das Kürzel KuG auftaucht, obwohl ihr voll durcharbeitet. Das könnte ein Hinweis darauf sein, dass da was nicht stimmt.

Setzt Euch mit uns in Verbindung, wenn ihr Fragen habt.

Andreas Rech