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„Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig“ (BAG v. 12.09.1984).   „Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind“ (BAG v. 21.06.1988).   Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art.

Wo ist die Eule?

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Kötter Aviation Security am Flughafen Düsseldorf Kötter Airport Security am Flughafen Köln/Bonn   Urlaubsberechnung/-entgelt 2014! Tarifvertrag wird erneut von Kötter missachtet!   Liebe Kolleginnen und Kollegen,   wir hätten uns einen schöneren Start ins neue Jahr gewünscht, aber der Arbeitgeber

Die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes sind im Arbeitskampf! Während in Niedersachsen bereits verschiedene Aktionen mit toller Beteiligung stattfanden, legten in Baden-Württemberg am Donnerstag, dem 15.1.2015, die Sicherheitsbeschäftigten der kerntechnischen Anlagen Philippsburg, Neckarwestheim und Obrigheim sowie Sicherheitsdienste für weitere Gebäude