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Wir hatten auf wasi-nrw.de darüber berichtet, dass Beschäftigten der WISAG Formulare vorgelegt wurden, mit denen sie ihre Einwilligung erklären sollten, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz unterlaufen dürfe und von den Beschäftigten nicht haftbar gemacht werden könne. Der Betriebsrat hatte zum

Unter diesem Titel veröffentlicht work watch, eine Initiative der Guenter Wallraff Stiftung, auf ihrer Internetseite die konstruierten Kündigungsgründe, die die WISAG gegen den Interessensvertreter K.S. erhoben hat. Seit Monaten berichten wir hier auf wasi-nrw.de über diese Schweinereien. Weil da einiges

Dass immer wieder Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes mit unseriösen Methoden die Tarifverträge unterlaufen, ist ja nichts neues. Das auch geltende Gesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, ständig mißachtet werden, auch nicht. Aber dass Arbeitgeber uns das auch noch schriftlich an die Hand

In Essen findet alle 2 Jahre die Weltleitmesse für Sicherheit und Brandschutz statt. Wer sich für das Thema interessiert wird hier seine Freude haben. Wir waren natürlich auch da, allerdings noch aus einem anderen Grund: Sämtliche großen Unternehmen präsentieren sich