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Update zur Allgemeinverbindlichkeit NRW
Wie mir grade mitgeteilt wurde, hat der Tarifausschuss des Landes NRW heute entschieden, dass auch der aktuelle Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW allgemeinverbindlich sein soll. Und das rückwirkend zum 1.10.2022! Noch einmal allerdings der Hinweis: Rechtswirksam ist das erst mit
Tarifvertrag NRW
Da verständlicherweise immer häufiger Fragen zur Allgemeinverbindlichkeit des Lohntarifvertrages in NRW gestellt werden, können wir euch zumindest schon mal mitteilen, dass heute, am 26.1.23. der Tarifausschuss des Landes NRW zusammenkommt um über die AVE zu beraten. Wir erwarten natürlich ein
Tarifverträge online
Da uns zu Ohren gekommen ist, dass es offensichtlich Arbeitgeber gibt, die behaupten, es gäbe garkeinen neuen Tarifabschluss, und solange sie nichts schriftliches haben auch keine Lohnerhöhungen auszahlen wollen, habe ich die Printversion mal online gestellt. Und da es auch
Informationsveranstaltungen zum Tarifabschluss
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe viele Zuschriften und Nachfragen zum neuen Tarifabschluss bekommen. Mich haben sogar Berichte von Beschäftigten erreicht, deren Arbeitgeber behaupten, es gäbe gar keinen neuen Abschluss. Um hier Klarheit zu schaffen, den neuen Abschluss zu erläutern