Gülich Gruppe: Lohnerhöhung kommt bei Beschäftigten nicht an!
Seit dem 1. Januar ist der neue Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW in Kraft. Und spätestens mit der Lohnabrechnung vom 15. Februar sollte dann auch die Lohnerhöhung für die Beschäftigten sichtbar werden. Doch in den letzten Tagen häufen sich in unseren Rechtschutzzentren die Anfragen von Beschäftigten, die offenbar keine Lohnerhöhung erhalten haben.
Tarifvertrag ist noch nicht allgemeinverbindlich
Nun muss man differenzieren: Da der neue Tarifvertrag noch nicht allgemeinverbindlich ist, gilt er erstmal nur zwingend für ver.di Mitglieder, die in Mitgliedsunternehmen des BDSW beschäftigt sind. Allerdings haben sich die Mitgliedsunternehmen des BDSW per Satzung dazu verpflichtet, bei allen Beschäftigten, die Tarifverträge anzuwenden.
Außerdem haben viele Unternehmen in ihren Arbeitsverträgen die Anwendung der Tarifverträge vereinbart. Darüber hinaus kann die Anwendung eines Tarifvertrages laut Bundesarbeitsgericht auch Kraft betrieblicher Übung erfolgen.
Gülich will erst bei Allgemeinverbindlichkeit zahlen
Doch die Gülich Gruppe will offensichtlich erst die Lohnerhöhung weitergeben, wenn die Allgemeinverbindlichkeit erklärt wird. Das kann aber noch Wochen dauern.
Dahinter kann eigentlich nur der Plan stecken, dass sich viele Beschäftigte nicht trauen, den Tariflohn einzufordern. Denn seit vielen Jahren wurde der Lohntarifvertrag in NRW für allgemeinverbindlich erklärt und das sogar rückwirkend.
Doch bis dahin müssten die Beschäftigten auf die Tariflohnerhöhung warten und dann sie rückwirkend innerhalb der Ausschlussfrist (3 Monate) geltend machen. Offensichtlich spekuliert die Gülich Gruppe aber wohl genau darauf, dass viele Beschäftigte das nicht tun werden. Und das bedeutet wiederum, dass sich der Arbeitgeber hier die Lohnerhöhung einsackt…
Jedes Mal das Gleiche
Solche Probleme tauchen fast jedes Mal auf, wenn ein neuer Tarifvertrag in Kraft tritt. Und immer wieder lassen viele Kolleginnen und Kollegen das mit sich machen.
Gewerkschaftsmitglieder haben es da einfach, unser Rechtschutz kümmert sich. Wir können aber nur denjenigen helfen, sie sich bei uns melden.
Sobald der neue Tarifvertrag allgemeinverbindlich wird, erfahrt ihr das hier auf wasi-nrw.