Erfolg im Streit um Eingruppierung
Die richtige Eingruppierung im Wach- und Sicherheitsgewerbe ist ein leidiges Thema. Unklare Formulierungen der Beschreibungen der Lohngruppen sind ein wichtiger Grund dafür, dass in NRW von den ca. 34.000 Beschäftigten der Wach- und Sicherheitsbranche gut 70% in der untersten Lohngruppe landen. Besonders die Lohngruppen B7 bis B9 (früher B7 bis B10) sorgen immer wieder für Probleme.
Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass für die Eingruppierung in eine Lohngruppe allein die dort genannten Tarifmerkmale maßgeblich sind. Um in eine höhere Lohngruppe zu kommen, müssen nicht mehr sämtliche vorgenannten Lohngruppen erfüllt werden. Durch dieses Urteil könnte für viele Kolleginnen und Kollegen die Lohntüte nun deutlich üppiger ausfallen.
Das Urteil zum Nachlesen findet ihr hier: