Leitartikel

Täglich bekommen wir Anfragen von Beschäftigten. Viele dieser Anfragen weisen auf Missstände in Betrieben hin, die sich durch Betriebsräte im Handumdrehen abstellen ließen. Oft geht es um Arbeitszeiten und Dienstplanung, Versetzungen oder die Anwendung der Tarifverträge. Betriebsratswahlen sind gesetzlich geschützt

Heute am 19.4. trafen sich unsere Landesfachbereichsleiterin Andrea Becker und Özay Tarim mit der Geschäftsführung des Flughafens Köln/Bonn um über die Situation der Beschäftigten zu sprechen. Insgesamt verlief das Gespräch äußerst positiv! Von unserer Seite wurde Sicherheit für die Beschäftigten

Nur die Spitze vom Eisberg Während im Augenblick alles auf die Situation der §8 Beschäftigten am Köln/Bonner Flughafen schaut, stellen viele nun völlig zu Recht die Frage, in wieweit die anderen Bereiche, in denen Kötter tätig ist, von solchen Missständen

Große Unsicherheit bei den Beschäftigten Verständlich, denn inzwischen ist klar, dass das der Flughafen Köln/Bonn die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienstleister Kötter im Bereich §8 beendet und der Vertrag nun zum Ende Januar 2018 ausläuft. Nun ist Unruhe in der Belegschaft.