Leitartikel

Hierzu stellt die Gewerkschaft ver.di klar, dass auch in Zukunft, der vor der Einführung des 12-Euro-Mindestlohns bestehende Abstand zum Mindestlohn gewahrt bleiben soll.

Ein Paukenschlag für das Sicherheitsgewerbe, dabei klingt der Satz auf den ersten Blick fast harmlos: „Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“. So steht es im neuen Koalitionsvertrag unserer neuen Ampelkoalition geschrieben. Und dieser Satz hat

Corona-Pandemie: Ab Mittwoch (24.11.2021) gilt 3G am Arbeitsplatz! Die neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz sollen ab kommendem Mittwoch gelten. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Freitag bei Twitter mit. „Um Beschäftigte besser zu schützen, gilt ab 24. November 3G am Arbeitsplatz“, heißt

Nächstes Jahr, zwischen 1. März und 31. Mai, finden bundesweit die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Schon jetzt laufen in vielen Betrieben die Vorbereitungen. Beim Marktführer Securitas kommt für die Beschäftigten noch eine Besonderheit hinzu: Dort gibt einen sogenannten Zuordnungstarifvertrag. In der