12 Euro Mindestlohn noch in diesem Jahr- Was bedeutet das für die Sicherheitsbranche?
Die Nachricht ist eingeschlagen wie eine Bombe: Der gesetzliche Mindestlohn steigt noch in diesem Jahr auf 12 Euro/Stunde.
Verständlicherweise fragen nun viele Kolleginnen und Kollegen bei uns nach, was das nun ganz konkret für uns bedeutet und ob nun auch die höheren Lohngruppen angehoben werden.
Die Sache ist tatsächlich nicht ganz unkompliziert, denn unsere Tarifverträge laufen noch bis zum 31.12. diesen Jahres und müssten dann neu verhandelt werden. Die Verhandlungen vorzuziehen würde bedeuten, dass innerhalb der Friedenspflicht verhandelt wird und darum auch nicht gestreikt werden darf. Und dabei ist die Situation in den einzelnen Bundesländern noch ganz unterschiedlich. Inzwischen haben wir uns aber bundesweit abgestimmt. Auch über den Vorschlag, die untersten Lohngruppen auf der Bundesebene zu verhandeln.
Hier nun die offizielle Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di:
Die Gewerkschaft ver.di begrüßt ausdrücklich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro. Bei den steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten ist das ein dringend notwendiger und richtiger Schritt.
Dass diese Anhebung während der Laufzeit unserer Lohntarifverträge geschieht, stellt Arbeitgeber und Gewerkschaft vor besondere Herausforderungen. Die Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern sind zum Teil erheblich, somit natürlich auch die Auswirkungen bei der Einführung eines 12 Euro Stundenlohns.
Eines haben allerdings alle Bundesländer gemeinsam: Sämtliche Löhne lagen bisher über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Was angesichts tausender nicht besetzter Stellen ein wichtiges Argument bei der Mitarbeiterakquise war, ist nun kein Alleinstellungsmerkmal der Branche mehr.
Hierzu stellt die Gewerkschaft ver.di klar, dass auch in Zukunft, der vor der Einführung des 12-Euro-Mindestlohns bestehende Abstand zum Mindestlohn gewahrt bleiben soll.
Dies betrifft natürlich nicht nur die untersten Lohngruppen, sondern auch die anderen Entgeltgruppen, die sich ja auch bisher aus guten Gründen von der untersten Lohngruppe z.T. deutlich unterschieden haben.
Aus diesen Gründen wird der Vorschlag, die jeweils untersten Lohngruppen gesondert zu betrachten und bundesweit einheitlich zu verhandeln, abgelehnt. Ver.di ist sich in allen Bundesländern einig, dass sehr frühzeitig Gespräche/Sondierungen mit den jeweiligen Landesgruppen des Arbeitgeberverbandes BDSW aufgenommen werden sollen. Einen besonderen „Verhandlungsdruck“, um jeden Preis noch vor der Anhebung des Mindestlohns, bzw. noch während der Laufzeit der bestehenden Tarifverträge Abschlüsse zu erzielen, sieht ver.di jedoch nicht.
Auch in NRW sind wir uns einig, dass es nicht beim Mindestlohn bleiben darf.
Wer ständig für uns den Kopf hinhält, hat deutlich mehr als Mindestlohn verdient!
Sobald es Neuigkeiten gibt, erfahrt ihr das hier auf wasi-nrw.de.