Betriebsratsbehinderung wird zum Offizialdelikt
Ein Paukenschlag für das Sicherheitsgewerbe, dabei klingt der Satz auf den ersten Blick fast harmlos:
„Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“.
So steht es im neuen Koalitionsvertrag unserer neuen Ampelkoalition geschrieben. Und dieser Satz hat es in sich.
Auf Arbeitgeber, die immer und immer wieder die Mitbestimmung der Betriebsräte mißachten, die Betriebsräte sogar bedrohen oder auch Arbeitgeber, die ihre Belegschaften anschreiben und unverholen mit Betriebsschließungen drohen, wenn der Betriebsrat sich nicht dem Arbeitgeber beugt, auf die könnten jetzt schwere Zeiten zukommen.
Die Angst im Betrieb ist zu groß
Fast alle von euch dürften das schon selbst miterlebt haben: Kolleginnen und Kollegen, die zu “laut” über eine Betriebsratsgründung nachgedacht haben, konnten sich sofort ihre Papiere abholen.
Es gibt deswegen so wenig Betriebsräte, weil es fast selbstverständlich erschien, schon beim Versuch einen zu gründen, den Job zu verlieren. Und in der Regel sind die Arbeitgeber, die ihre Belegschaften auf diese Weise in Schach hielten, sogar davongekommen. Be- und Verhinderung von Betriebsräten galt insgeheim als Kavaliersdelikt. Zumal es sich auch um ein “Erfolgsdelikt” handelt. Das bedeutet, strafbar wurde es höchstens, wenn der Arbeitgeber auch Erfolg hatte. Nur gab es ja dann in der Regel keine Kläger mehr.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Nun ändert sich endlich was. Die Bereitschaft der Staatsanwaltschaften, solche Fälle zukünftig zu verfolgen wird steigen. Bisher handelte es sich hier um ein Antragsdelikt. Als Offizialdelikt aber müssen solche Fälle von Amts wegen verfolgt werden, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft davon Kenntnis erlangen. Und das werden sie…
Ich nehme mir jetzt einen Block…
…und einen Stift…
…und schreibe eine Liste…