Kötters Kampf gegen Betriebsräte
11. Mai 2015
Andreas Rech (269 articles)
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Kötters Kampf gegen Betriebsräte

Kamera überwacht Betriebsratsbüro

Da staunte der Betriebsrat der KÖTTER Security GmbH in Bielefeld und fühlte sich gleich viel sicherer. Denn der Arbeitgeber hatte die glorreiche Idee, direkt vor dem Betriebsratsbüro eine Überwachungskamera (siehe Beitragsbild) zu montieren und durch ein Oberlicht oberhalb der Bürotür Teile des Betriebsratsbüros zu beobachten. Begründet wurde dies seitens des Arbeitgebers mit “Sicherheitserwägungen”.

Erst als der Betriebsrat wegen dieser Dreistigkeit ein gerichtliches Beschlussverfahren einleitete, montierte der Arbeitgeber die Kamera wieder ab.

Doch wer glaubt, damit wäre die Sache erledigt, liegt leider falsch. Diese Aktion ist nur eine von vielen Schikanen, die der Bielefelder Betriebsrat über sich ergehen lassen muss.

Bereits mehrere Tausend Euro schuldet das Unternehmen bereits allein dem Betriebsratsvorsitzendem und zahlt trotz Gerichtsentscheid immer noch nicht!

Uwe K. ist seit September 2013 freigestellter Vorsitzender des Betriebsrates der Kötter Security in Bielefeld. Vorher war er als Revierfahrer tätig und hätte dann also als freigestellter Betriebsratsvorsitzender weiter das Durchschnittsgehalt eines Revierfahrers erhalten müssen. Doch Kötter zahlte monatlich rund 550 Euro zuwenig. Bei den Löhnen in unserem Gewerbe tut das weh, keine Frage. Gleichzeitig weigerte sich Kötter auch, die Zeiten, die Uwe als Wahlvorstand verbracht hatte, zu bezahlen (noch einmal gut 800 Euro!).

Vor dem Arbeitsgericht Bielefeld wurde deshalb Klage erhoben und im ersten Schritt, zumindest bezüglich der Lohndifferenz von 550 Euro monatlich, gewonnen.  Doch Kötter zahlte weiter nur den reduzierten Lohn. In der Berufungsverhandlung vor der Landesarbeitsgericht in Hamm wurde dann entschieden, dass Kötter die Lohndifferenz, sowie die Wahlvorstandszeiten zu bezahlen hat.

Doch Kötter zahlt die ausstehenden Beträge noch immer nicht! Und das sind nur die Ansprüche aus den Jahren 2013 bis März 2014!

Zwangsvollstreckung eingeleitet!

Und wer nun glaubt, das wars schon, was der Betriebsratsvorsitzende aushalten muss, dem muss gesagt werden, dass sich das Unternehmen Kötter auch von Gerichten nicht beeindrucken lässt. Obwohl inzwischen die Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde, lassen die Schikanen nicht nach!

Während von April bis Dezember 2014 dann zeitweise der richtige Lohn, nämlich der Durchschnitt eines Revierfahrers, gezahlt wurde, kürzte Kötter ab Januar erneut den Lohn. Nun versuchte Kötter wohl endgültig, den Betriebsrat in die Knie zu zwingen. Kötter behält seitdem monatlich ganze 850 Euro vom Lohn ein. Kötter behauptet nämlich nun, der Vorsitzende hätte sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet, wenn er Termine oder Tätigkeiten ausserhalb der Betriebsräume in Bielefeld wahrnimmt. Nun sitzen aber die Kolleginnen und Kollegen an den Objekten und selbstverständlich ist es die Aufgabe und auch das Recht des Betriebsrates, diese Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen zu besuchen. Doch genau dies, will Kötter dem Betriebsrat in einem weiteren Anschreiben untersagen.

Alle Beträge, die noch offenstehen sind inzwischen eingeklagt. Insgesamt sind es rund 4200 Euro brutto, die Kötter dem Betriebsratsvorsitzenden Uwe K. trotz entsprechender gerichtlicher Entscheidungen vorenthält!

Wir sind mit Uwe in engem Kontakt und unterstützen ihn. Trotz all dieser Schikanen gibt der Bielefelder Betriebsrat nicht auf.

Hut ab!

Andreas Rech