Sicherheitsbeschäftigte haben auch Familien…
23. März 2020
Andreas Rech (278 articles)
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Sicherheitsbeschäftigte haben auch Familien…

…und Sicherheitsunternehmen eine besondere Verantwortung.

Was wir in den letzten Tagen und Wochen erleben, zeigt, dass sich die Branche kein Stück weiterentwickelt hat. Ganz Deutschland hat derzeit fast nur ein Thema: Corona. Diejenigen, die es können, ziehen sich ins Home-Office zurück. Für Sicherheitsbeschäftigte kommt diese Option nicht in Betracht. Und während die Politik großzügig Unterstützung für Arbeitgeber zusagt, bleiben viele Beschäftigte mit ihren Sorgen allein.

Personenkontrolle mit 1,5 Meter Abstand?

Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen, wie Kontaktbeschränkungen verkündet. Aber das Ansteckungsrisiko an den Arbeitsplätzen wird scheinbar noch immer unterschätzt. Wie soll man bitteschön eine Personenkontrolle mit 1,5 Meter Abstand durchführen? Oder einen renitenten Betrunkenen zur Ruhe bringen? Und wenn man sich dienstlich dann doch Personen nähern muss, dann bitte nur mit Mund/Atemschutz und Schutzhandschuhen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen. Mindestens geeignetes Reinigungs- oder Desinfektionsmittel um sich nach Kontakt die Hände reinigen zu können. Tut aber kaum einer.

Fürsorgepflicht sieht anders aus.

Dabei ist Schutz vor Infektionen schon immer ein Thema im Sicherheitsgewerbe. Meiner Meinung nach gehören Schutzhandschuhe und Händedesinfektion zu jeder PSA, aber wer bin ich schon?

Aktuell wird händeringend wieder Personal gesucht. Jeder Supermarkt will jetzt Leute an der Tür, die den Zugang steuern. An anderer Stelle ist der Markt um Veranstaltung eingebrochen. Und dann sind da Arbeitgeber, die versuchen, aus der Krise Profit zu schlagen. Da werden die eigenen Beschäftigten in Kurzarbeit geschickt, während heimlich durch die Hintertür billige Subunternehmer geholt werden. Da werden wieder Stellenanzeigen geschaltet und die Qualifikation als nicht unbedingt erforderlich beschrieben. Selbst die Zuverlässigkeitsüberprüfung würde gegebenenfalls vom Unternehmen selbst durchgeführt werden.

Wer schützt die Beschützer?

Was ist mit den Sorgen der Beschäftigten um ihre Gesundheit und die ihrer Angehörigen? Was ist mit denen, die wegen fehlender Kinderbetreung nun echte Einkommensverluste haben? Und was ist mit denen, die jetzt auf Kurzarbeit gesetzt werden und dann nur noch 60% ihres Einkommens zur Verfügung haben?

Wir können jetzt darauf warten, dass irgendjemand diese Probleme löst…oder wir fangen an, sie selbst zu lösen.

Betriebsräte können in Betriebsvereinbarungen Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes vereinbaren. Sie können in Gefährdungsbeurteilungen wirksamen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten durchsetzen. Ver.di hilft bei der Gründung von Betriebsräten, schult und berät sie. Ver.di bietet Rechtsberatung und Schutz an. In Tarifverträgen können gute Arbeitsbedingungen festgeschrieben werden. Und Ver.di vertritt die Belange der Beschäftigten auch in der Politik. Um stärker zu werden, müssen wir aber mehr werden. Und grade jetzt zeigt sich wieder einmal, wie wichtig und notwendig das ist.

Andreas Rech