Schweinereien bei der WISAG nehmen kein Ende
Erst vor wenigen Wochen berichteten wir hier über die WISAG Sicherheit & Service Nord-West GmbH & Co. KG und den Versuch, einen unliebsamen Interessensvertreter aus dem Betrieb zu entfernen.
Zum Hintergrund:
Der Kollege K.S. ist am Standort Düsseldorf stellvertretendes Betriebsratsmitglied, Vorsitzender der Vertrauensleute vor Ort und Mitglied der Tarifkommission des Wach- und Sicherheitsgewerbes in NRW. Er nahm selbst an Streiks teil und beteiligte sich aktiv in den Tarifrunden.
Und in genau diesen Funktionen geniesst er das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen. Dem Arbeitgeber ist K.S. ein Dorn im Auge, denn er setzt sich aktiv für seine Kolleginnen und Kollegen ein. Er unterstützt und informiert bei Befristungsfragen, hilft dabei Teilzeit in Vollzeitverträge umzuwandeln und verhilft seinen Kolleginnen und Kollegen zu ihrem Recht.
K.S. ist dem Arbeitgeber ein Dorn im Auge
Doch bei der WISAG schleicht sich auch der Verdacht ein, dass Tarifverträge nicht richtig angewendet werden. Hauptsächlich geht es darum, die Beschäftigten mit der falschen Lohngruppe abzuspeisen. Und genau hier hat K.S. angesetzt: Bei der WISAG werden einige Beschäftigte nur nach der untersten Lohngruppe B7 (seit 1.1.2016 9,70 Euro/Std.) bezahlt, obwohl mindestens die Lohngruppe B8 (10,90 Euro/Std.) oder sogar Lohngruppe B9 (11,43 Euro/Std.) anzuwenden wäre.
K.S. machte Ansprüche geltend. Weil der Arbeitgeber freiwillig nicht zahlte, zog K.S. gemeinsam mit einigen Kollegen und gewerkschaftlicher Unterstützung sogar vor Gericht. Es geht dabei um einiges. Genaugenommen um mindestens 1,20 Euro/Std. die den betroffenen Beschäftigten zustünden, das ist viel Geld in dieser Branche. Doch der Arbeitgeber sieht sich hier möglicherweise bedroht.
Bereichsleiter verplappert sich
Auf einer Betriebsversammlung in Essen bestätigte dann auch ausgerechnet ein Bereichsleiter diesen Verdacht, als er vor den Beschäftigten, vor dem Betriebsrat und dem anwesenden Gewerkschaftssekretär erklärte, dass eine Eingruppierung in die Lohngruppe B8 nicht erfolgt, weil man dann Aufträge nicht bekäme. Erst auf 2-maliges Nachfragen des Gewerkschaftssekretärs erkannte der Bereichsleiter, dass er grade großen Mist gebaut hatte und erklärte dann kleinlaut, dass selbstverständlich alle Beschäftigten bei der WISAG richtig eingruppiert seien.
Aber das sah das Arbeitsgericht dann offensichtlich anders, denn inzwischen hat auch K.S. seine eigene Eingruppierungsklage gewonnen.
Wer sein Recht einfordert, fliegt
Doch noch während des Verfahrens bekam K.S. die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.
Wie so oft in solchen Fällen wurde irgendein merkwürdiger Sachverhalt konstruiert, wochenlang zog sich das Verfahren. Man versuchte K.S. zum Einknicken zu bewegen, aber warum? K.S. blieb eisern, kämpfte mit der Gewerkschaft, dem DGB Rechtschutz und vielen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Solidarität zum Ausdruck brachten, um sein Recht.
Und gewann!
Das Gericht kassierte die Kündigung aufgrund von Mängeln beim Beteiligungsverfahren.
Bis dahin alles gut.
Mit Stempel und Amtsiegel sollten damit die Angriffe auf K.S. beendet sein.
Die WISAG versucht aber anscheinend nun mit aller Macht sich selbst in ein zweifelhaftes Bild zu setzen.
Unmittelbar nach der Verhandlung, noch bevor K.S. auch nur einen einzigen Tag wieder an seinem Arbeitsplatz eingesetzt war, stellte der Arbeitgeber schon wieder eine fristlose Kündigung aus.
Nach Aufforderung wurde auch eine Begründung geliefert:
Der Arbeitgeber, dem grade erst erklärt wurde, dass diese Kündigung nicht rechtmäßig war, weigert sich, diese Entscheidung des Gerichts anzuerkennen und erfindet den nächsten blödsinnigen Vorwurf um K.S. loszuwerden. Diesmal soll es versuchter Prozessbetrug sein, der als Kündigungsgrund herhalten soll.
Wir wollen mal etwas klarstellen:
- Wir fordern den Arbeitgeber WISAG auf, diese Kündigung sofort zurückzunehmen und weitere Angriffe auf Interessensvertreter sofort einzustellen!
- Wir werden die Eingruppierungspraxis der WISAG näher überprüfen. Dazu brauchen wir von den Beschäftigten Hinweise. Meldet euch bei uns. Nennt uns auch die Einsatzorte und Auftraggeber für die ihr tätig seid. Möglicherweise nehmen wir die Auftraggeber mit ins Boot um festzustellen, ob ihr bei der WISAG richtig, also gemäß eurer ausgeübten Tätigkeit bezahlt werdet.
- Wir werden K.S. weiter begleiten und unterstützen. Solidarisch, aber auch mit Rechtschutz!
Gütetermin der zweiten Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ist:
Dienstag, 29. März 2016, 12:20 Uhr, Saal 004
Ludwig-Erhard-Allee 21, Düsseldorf
Da auch die letzte Verhandlung gut besucht war, möchten wir euch auch diesmal wieder einladen.
K.S. braucht unsere Unterstützung und die bekommt er auch!