Flughafen Düsseldorf (2)
Tarifvertragsbruch bei Kötter verhindert!
Nachdem wir aufgedeckt haben, dass täglich im Bereich der Fluggastkontrolle, bis zu 100 Kräfte zu wenig eingesetzt werden, reagiert nun der Arbeitgeber. Noch am 24. März 2015, wurden dem Betriebsrat 81 personelle Einzelmaßnahmen zur sofortigen Einstellung vorgelegt.
Was sich gut anhört, hat allerdings einen entscheidenden Haken: Es handelt sich dabei nämlich gar nicht um Beschäftigte, die eine Qualifikation gemäß §5 LuftSiG besitzen.
Kötter versuchte nun den hausgemachten, katastrophalen Personalnotstand im Bereich der Fluggastkontrolle durch billige Servicekräfte auszugleichen.
Diese sollten 5,81 Euro pro Stunde weniger verdienen als der Tariflohn für diese Tätigkeit vorsieht.
Hier wurde klar versucht, den Tarifvertrag zu unterlaufen. Allerdings wurde dem Arbeitgeber hier durch die Gewerkschaft und dem Betriebsrat ein Strich durch die Rechnung gemacht. Durch den Druck der Interessensvertreter ist Kötter nun gezwungen, den Tariflohn zu bezahlen.
Die Dienstanweisung, die gemäß Luftsicherheitsrahmenplan die Fluggastkontrollen regelt, lässt den Einsatz von Servicekräften im Bereich der Luftsicherheit ohnehin nicht zu!
Der Tarifvertragsbruch wurde zwar verhindert, trotzdem bleibt ein Beigeschmack:
Uns liegt ein Schreiben vor, in dem die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf, Kötter ausdrücklich grünes Licht für den Einsatz von nicht qualifiziertem Personal im Bereich der Fluggastkontrolle gegeben hat.
Wir fordern Kötter und den Auftraggeber auf, das Luftsicherheitsgesetz zu beachten und den Tarifvertrag uneingeschränkt einzuhalten!