BVMS versucht Allgemeinverbindlichkeit zu verhindern…
und scheitert wieder einmal!
Gestern, am 3.4.2019 tagte in NRW der Tarifausschuss des Landes um über die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe zu beraten. Beantragt hatten dies der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft BDSW und die Gewerkschaft verdi.
Doch es gab Störungen: Der Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen BVMS versuchte, wie auch schon nach der letzten Tarifrunde, zu verhindern, dass dieser Tarifvertrag für alle Sicherheitsbeschäftigten Anwendung findet.
Ein Tarifvertrag, der zwischen dem BDSW und der Gewerkschaft ausgehandelt wird, gilt zunächst einmal nur für Beschäftigte in den Mitgliedsunternehmen des BDSW, die zugleich Mitglied der Gewerkschaft sind. So schreibt es das Gesetz vor. Da wir aber wollen, dass dieser Tarifvertrag für alle Sicherheitsbeschäftigten gilt, wurde die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Ohne diese Allgemeinverbindlichkeit bekämen tausende Sicherheitsbeschäftigte in NRW keine Lohnerhöhung. Was das für unsere Branche bedeutet hätte, ist wohl jedem klar.
Verhinderungsantrag wird abgeschmettert!
Und genau das versuchte der BVMS zu erreichen, indem er mit Hilfe eines Anwalts Widerspruch gegen die Allgemeinverbindlichkeit unseres Tarifvertrages einlegte. Zum Glück für die Beschäftigten wurde der Antrag des BVMS komplett abgeschmettert.
Die Allgemeinverbindlichkeit kommt also, allerdings wohl mit einem Manko: Da wir viele neue Lohngruppen haben, wird die Allgemeinverbindlichkeit wohl nicht rückwirkend ausgesprochen, sondern nach unseren Informationen zum 1. April.
Wirksam wird die AVE allerdings erst mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, womit in den nächsten Tagen wohl zu rechnen ist. Wir informieren euch dann hier auf wasi-nrw.de