BDSW Mitglieder betreiben Schmu mit Bildungsgutscheinen
Sicherheitsunternehmen missachten Rechte von Beschäftigten bei Auftragswechsel!
Beschäftigte sollen vor die Tür gesetzt werden!
Ab dem 01. April 2015 werden die Sicherheitsunternehmen SECURITAS und KÖTTER im Auftrag des Flughafenbetreibers die Sicherheitsaufgaben gemäß § 8 Luftsicherheitsgesetz am Flughafen Köln/Bonn durchführen. WIS, einer der bisherigen Auftragnehmer, wurde für den neuen Auftrag nicht mehr berücksichtigt.
Betriebsübergang/Auftragswechsel
Unabhängig von der rechtlichen Klärung, ob die Auftragsneuvergabe einen Betriebsübergang gemäß 613a BGB darstellt, haben alle ver.di Mitglieder einen tarifvertraglichen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung. Im Bundesmanteltarifvertrag Aviation ist unter § 4 eindeutig geregelt:
Allen ver.di Mitgliedern ist ein Angebot zur Weiterbeschäftigung auf mindestens der bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbereiten.
Tarifvertragsbruch! Große Verunsicherung in der Belegschaft!
Trotz eindeutiger tarifvertraglicher Regelung zur Weiterbeschäftigung, missachten die Arbeitgeber die Rechtsansprüche unserer Mitglieder: besonders SECURITAS.
Anstatt die qualifizierten und langjährigen Beschäftigten zu übernehmen, bedient sich der bundesweit größte Arbeitgeber der Sicherheitsbranche über die externe Agentur für Personalmanagement OBM auf dem Arbeitsmarkt und rekrutiert mit Bildungsgutscheinen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Missbrauch von Sozialversicherungsbeiträgen mit Bildungsgutscheinen!
Zurzeit besteht kein Bedarf für neu zu qualifizierendes Personal, vielmehr müssten die derzeitigen Kolleginnen und Kollegen übernommen werden. Stattdessen lehnt SECURITAS einige derzeitig Beschäftigte schriftlich ab, um eher durch teure Bildungsgutscheine, die von der Agentur für Arbeit gefördert werden, neues Personal einzustellen. Denn nur für eine mit Bildungsgutschein geförderte Person betragen die Schulungskosten 4.000 € bis 4.500 €. SECURITAS hat seit dem 18. Februar dieses Jahres 25 Personen bei OBM in der Qualifizierung. Bevor nicht die derzeitigen Kolleginnen und Kollegen übernommen werden, kann es vom Auftraggeber keine Genehmigung für neues Personal geben. Auch WIS betreibt das gleiche Spiel. Dieser Arbeitgeber hat noch einen weiteren Auftrag am Flughafen bei FedEx (§ 9 LuftSiG). Hier könnte WIS den eigenen Beschäftigten, die derzeit nach § 8 LuftSiG tätig sind, ein Angebot für den Auftrag bei FedEx anbieten. Nein, es geht ja auch mit neuem Personal, die zurzeit ebenfalls über eine externe Firma ATC mit Bildungsgutscheinen gefördert und qualifiziert werden.
Auftraggeber in der Verantwortung!
Wir haben sowohl den Flughafen, als auch die Bezirksregierung über diese Vorgehensweisen der Sicherheitsunternehmen informiert. Auch der Auftraggeber ist in der Verantwortung. Das Spiel mit den Bildungsgutscheinen muss endlich ein Ende haben! Wir haben genügend gut qualifiziertes Personal.
Gemeinsam mit den Betriebsräten und dem Rechtsanwalt Herrn Domernicht werden wir sofort alle möglichen Schritte einleiten und alle Kolleginnen und Kollegen rechtlich unterstützen.
Hinweis: Rechtsanspruch auf die tarifvertraglichen Regelungen haben nur ver.di Mitglieder!