Wirbel um Beleihung am FH Düsseldorf
18. Februar 2015
Andreas Rech (270 articles)
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Wirbel um Beleihung am FH Düsseldorf

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Wochen gab es am Flughafen Düsseldorf Verwirrung um eine neue Beleihungsurkunde die angeblich ausgestellt werden müsse.

Diese “neue” Beleihung ist aber mit umfangreichen Anhängen versehen, die erstens nicht verständlich und vor allen Dingen unvollständig sind. Gleichzeitig wurden Fristen gesetzt, zu denen Ihr die neue Beleihungsurkunde abholen solltet.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Beschäftigten aufgrund dieser neuen Beleihung gegenüber der bisherigen und nach wie vor gültigen Beleihung rechtliche Nachteile erleiden könnten.
Diese Bedenken konnte weder der Arbeitgeber, noch die Bundespolizei restlos ausräumen.

Bundespolizei bestätigt die Gültigkeit der bisherigen Beleihung!

In Gesprächen u.a. mit dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam, ist uns mitgeteilt worden, dass die neue Beleihung lediglich eine Vereinfachung darstellt, da die Firma Kötter sowohl am Flughafen Köln/Bonn als auch am Flughafen Düsseldorf den Auftrag der Luftsicherheitskontrollen gemäß §5 LuftSiG inne hat.
Gleichzeitig hat die Bundespolizei allerdings auch bestätigt, dass die derzeitige Beleihung der Düsseldorfer Kolleginnen und Kollegen weiterhin gültig ist und auch gültig bleibt.
Deshalb sehen wir keine Veranlassung, eine neue Beleihung mit einer unklaren Nebenbestimmung versehen, abzuholen!

Andreas Rech