Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
4. Mai 2016
Andreas Rech (276 articles)
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen bei uns zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Dabei werden uns Lohnabrechnungen zur Prüfung vorgelegt, da werden wir ganz wuschig. Wie dabei Beschäftigte z.B. im Separatwachdienst, die grundsätzlich 12 Stunden Dienste leisten im Krankheitsfall mit nur 8 Stunden abgespeist werden, in einem Extremfall sogar nur mit 5,5 Stunden, ist uns rätselhaft. Da werden von Arbeitgebern die diversesten Berechnungsmodelle vorgelegt, die entweder völlig undurchsichtig, oder aber völlig falsch, in fast jedem Fall aber deutlich zu eurem Nachteil sind.

Tarifvertrag zur Entgeltfortzahlung in NRW

Was viele nicht wissen:

In Nordrhein-Westfalen gibt es einen eigenen Tarifvertrag zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Es wird ein Entgelt in Höhe von 100% der tariflichen Vergütung des Arbeitnehmers gezahlt. Und die berechnet sich nach der aktuellen Lohngruppe, in die der Beschäftigte eingruppiert ist. Grundsätzlich gilt dabei das Lohnausfallprinzip, im Übrigen das Entgeltfortzahlungsgesetz.

Wir stellen euch diesen Tarifvertrag auf wasi-nrw.de nun zur Verfügung. Ihr könnt nun selber nachlesen und das eurem Arbeitgeber zur Not auch mal unter die Nase reiben.

Dieser Tarifvertrag ist von 1997, aber immer noch gültig und allgemeinverbindlich.

Bei Schwierigkeiten könnt ihr natürlich mit uns Kontakt aufnehmen.

Andreas Rech