Auftakt zur Tarifrunde in NRW
10. Oktober 2018
Andreas Rech (276 articles)
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Auftakt zur Tarifrunde in NRW

In NRW kam gestern, am 9. Oktober, die neugewählte Tarifkommission zusammen um die Tarifrunde einzuläuten. Im Beitragsbild seht ihr Eure Vertreter, die in den letzten Wochen von den organisierten Beschäftigten in den Betrieben gewählt wurden.

Dabei ging es in der Sitzung natürlich um die Bedrohung durch die GÖD (Wir haben auf wasi-nrw ja bereits ausführlich berichtet), aber natürlich auch darum, welche Forderungen wir den Arbeitgebern stellen wollen. Habt bitte Verständnis, dass wir die konkreten Forderungen erst in den nächsten Tagen hier einstellen werden. Das ist nichts geheimes, denn sie sind gestern offiziell so beschlossen worden, sondern hat einfach damit zu tun, dass wir es für schlechten Stil halten, wenn der Arbeitgeberverband die offiziellen Forderungen der Gewerkschaft aus dem Internet erfährt. DIe Arbeitgeber bekommen die Forderungen also zuerst zugestellt, und sofort danach veröffentlichen wir sie auch hier auf wasi-nrw. Das erste Zusammentreffen mit der Arbeitgeberseite wird am 23. Oktober stattfinden.

Manteltarifvertrag NRW bleibt vorerst ungekündigt

Zeitgleich wäre es uns auch möglich gewesen, den Manteltarifvertrag in NRW zu kündigen und ebenso neu zu verhandeln. Ursprünglich hatte die Tarifkommission aber entschieden, ihn noch nicht zu kündigen, sondern erst NACH der Lohnrunde neu zu verhandeln. Im Manteltarifvertrag sind unter anderem die Zuschläge geregelt.

Das schien uns organisatorisch sinnvoller, zumal die Arbeitgeber schon in der Vergangenheit gerne beides vermischt haben, ganz nach dem Motto, “Wenn ihr da mehr haben wollt, können wir aber dort nicht so viel geben.”

Diese Entscheidung wurde noch von der Vorgängertarifkommission so getroffen, und zwar noch bevor wir davon wussten, dass der BDSW hinter unserem Rücken mit der GÖD herummauschelt.

Jetzt erst Recht nicht!

Jetzt zeigt sich, dass wir mit dieser Entscheidung ein glückliches Händchen hatten. Denn jetzt, wo wir wissen, dass der BDSW gemeinsame Sache mit der GÖD macht und die GÖD bereits in der Vergangenheit williger Helfer war, die Sonn- und Feiertagszuschläge in anderen Bundesländern zu senken, bzw. zu streichen, sind wir zumindest, was die Zuschläge angeht, erstmal sicher.

Und genau deswegen hat die Tarifkommission gestern auch noch einmal bekräftigt, dass der Manteltarifvertrag vorerst von unserer Seite nicht gekündigt wird. Das ist auf der einen Seite zwar blöd für uns, weil wir so natürlich auch keine eigenen, neuen Forderungen hier verhandeln können. Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitgeber sonst leichtes Spiel hätten, genauso wie beim Bundesmantelrahmentarifvertrag zu verfahren, ist uns das aber zu gefährlich. So können wir zumindest erstmal definitiv die Sonn- und Feiertagszuschläge weiter sichern. Zumindest im Augenblick, braucht also noch niemand Angst um die Zuschläge zu haben.

Aber natürlich gibt es ein “aber”

Natürlich haben auch die Arbeitgeber die Möglichkeit, den NRW-Manteltarifvertrag zu kündigen. Aber das geht nur mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist und spätestens wenn das der Fall ist, müssen bei allen inzwischen über 50.000 Beschäftigten in NRW die Alarmglocken schrillen!

Wer sich also in der Vergangenheit gefragt haben sollte, warum es sich für ihn oder sie lohnen sollte, Mitglied der Gewerkschaft zu sein, der wird spätestens jetzt den Unterschied erfahren:

Wenn ein Tarifvertrag gekündigt wird, bleibt er zunächst einmal in der Nachwirkung. Das bedeutet, er gilt erstmal weiter, bis ein neuer abgeschlossen wird. Also gelten auch sämtliche tarifliche Leistungen erstmal weiter. Allerdings nur für Gewerkschaftsmitlieder. Das hat nämlich das Bundesarbeitsgericht klar entschieden.

Die Nachwirkung eines Tarifvertrages gilt laut BAG ausschliesslich für Beschäftigte, die noch zur Laufzeit des alten Tarifvertrages ZWINGEND tarifgebunden waren. Und das bedeutet, Mitglied der tarifschliessenden Partei, also der Gewerkschaft. Eine “freiwillige” Tarifbindung, die durch den Arbeitsvertrag zustandegekommen ist, ist hier ausgeschlossen. Ebenso endet natürlich auch die Allgemeinverbindlichkeit.

Zusammengefasst bedeutet das, dass Mitglieder der Gewerkschaft, oder diejenigen, die jetzt noch eintreten, ihre Zuschläge sichern können. Also —>Auf sicher gehen<—

 

Andreas Rech