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Liebe Kolleginnen und Kollegen,   wir befinden uns in der Tarifrunde im Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW an dem Punkt an dem es wichtig ist POSITION zu beziehen! Unabhängig von Streiks oder Warnstreiks können alle Beteiligten deutlich Position beziehen und die

„Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig“ (BAG v. 12.09.1984).   „Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind“ (BAG v. 21.06.1988).   Der Streik ist ein Grundrecht zur Durchsetzung unserer Forderungen (Art.