Wie zuverlässig sind die Mitgliedsunternehmen des BDSW?
23. Dezember 2014
Andreas Rech (271 articles)
Share

Wie zuverlässig sind die Mitgliedsunternehmen des BDSW?

Am 9. Dezember fand in NRW die 2. Verhandlungsrunde für einen neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW statt. Ergebnislos, denn die Arbeitgeber legten wieder kein verhandlungsfähiges Angebot vor. Nicht um einen Cent haben sich die Arbeitgeber bewegt. Nicht einmal eine Verhandlungskommission wurde seitens der Arbeitgeber aufgestellt. Doch noch am gleichen Tag gab der BDSW eine Presseinfo heraus, in der die Arbeitgeber erklären, ver.di fehlen die Argumente. Das ist aber falsch!

Richtig ist: Uns fehlen die Worte!

Denn bereits am gleichen Tag berichtete die Rheinische Post über verschiedene Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes, die es offensichtlich nicht so genau nehmen bei der Anwendung der Tarifverträge, die sie selbst mit der Gewerkschaft ver.di verhandelt haben.

Zunächst einmal geht es um die Beschäftigten der Sicherheits- und Ordnungsdienste in Fußballstadien. Auf Schalke werden 7 Euro bezahlt.

Im fachlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages steht aber geschrieben: ” Für alle Betriebe des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes sowie für alle Betriebe, die Kontroll- und Ordnungsdienste betreiben, für alle Bewachungsobjekte und Dienststellen, die in Nordrhein Westfalen liegen.”

Im persönlichen Geltungsbereich heißt es weiter: “Für alle in diesen Betrieben tätigen gewerblichen Arbeitnehmer.”

Nun, selbst die unterste Lohngruppe, die übrigens für allgemeinverbindlich erklärt wurde, sichert den Beschäftigten dort wenigstens 9 Euro/Stunde zu.

Und Sicherheitsmitarbeiter bei Veranstaltungen, soweit sie im Ordnungs- oder Informationsdienst eingesetzt sind, bekommen laut allgemeinverbindlichem Tarifvertrag sogar 9,56 Euro/Stunde.

Aber BDSW und Vertreter des betreffenden Unternehmens behaupten, dass die Beschäftigten, die dort laut Arbeitsvertrag als Ordnungskräfte eingesetzt sind und für die ebenfalls laut Arbeitsvertrag die Dienstanweisung für Wach- und Sicherheitstätigkeiten gilt, nicht darunter fallen.

Nochmal: Uns fehlen die Worte!

Außerdem weist die Rheinische Post darauf hin, dass auch Ministerien mal überprüfen sollten, ob die dort eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen tariftreu bezahlt werden.

Und das ist scheinbar auch passiert, denn am 17. Dezember berichtet die Rheinische Post, dass das Unternehmen, welches für die Sicherheit im Landeswirtschaftsministerium zuständig ist, aufgeflogen ist.

Auch dieses Unternehmen hält sich nicht an den Tarifvertrag.

Auch dieses Unternehmen ist Mitglied im Arbeitgeberverband BDSW!

 

Inzwischen liegen uns Dienstpläne und Lohnabrechnungen eines weiteren Unternehmens vor, welches Kurzeinsätze von nur 2 Stunden plant und dem eingesetzten Beschäftigten auch nur 2 Stunden bezahlt.

Laut Tarifvertrag müssten aber mindestens 4 Stunden bei Kurzeinsätzen bezahlt werden.

Auch dieses Unternehmen ist Mitglied im Arbeitgeberverband BDSW!

Was soll man dazu noch sagen…

Ja, uns fehlen die Worte!

Weiter:

Im Bundesmanteltarifvertrag für Sicherheitskräfte an den Verkehrsflughäfen lautet §4, Ziffer 1:

Bei einem Auftragswechsel durch Neuvergabe bzw. Ausschreibung hat der neue Auftragnehmer den Beschäftigten im Rahmen des ausgeschriebenen Auftragsvolumens ein Angebot mindestens auf Basis der bisherigen Arbeitsbedingungen (z.B. Beschäftigungszeiten, Urlaubsregelung, Entgelt) zu unterbreiten.

Am Flughafen Köln/Bonn haben wir grade genau diese Situation. Doch gleich zwei Unternehmen haben offensichtlich gemeinschaftlich beschlossen, auch diesen Tarifvertrag einfach mal zu ignorieren.

Und nun ratet mal, wo beide Unternehmen Mitglied sind!

Und genau darum fehlen uns die Worte:

Allerdings nicht so sehr, dass wir stumm zuschauen wollen. Wir werden hier Klartext schreiben und weiterhin für die Einhaltung unserer Tarife kämpfen. Wir werden die Unternehmen, die sich nicht an unsere Tarifverträge halten benennen und auch der Öffentlichkeit gegenüber bekannt machen.

 

Die Artikel aus der Rheinischen Post findet ihr hier:

http://www.rp-online.de/wirtschaft/verdi-sicherheit-soll-nicht-mehr-billig-sein-aid-1.4726206

http://www.rp-online.de/wirtschaft/nrw-kein-mindestlohn-fuer-sicherheitskraefte-in-ministerium-aid-1.4745897

Tags BDSW

Andreas Rech