Lohnanspruch bei vorzeitiger Dienstbeendigung
15. März 2018
Andreas Rech (271 articles)
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Lohnanspruch bei vorzeitiger Dienstbeendigung

Ich hätte heute 8 Stunden Dienst gehabt, musste aber nach 4 Stunden krank nach Hause. Wieviele Stunden bekomme ich bezahlt?

falsche Antwort: 4

richtige Antwort: 8

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da wir in letzter Zeit immer wieder Anfragen genau zu diesem Thema bekommen, stellen wir das mal in großer Runde klar:

Wer seinen Dienst wegen Erkrankung abbrechen muss und vorzeitig nach Hause geht, hat Anspruch auf das volle Entgelt für diesen Tag! Ist der Beschäftigte am nächsten Tag wieder einsatzbereit und bietet seine Arbeitskraft an, muss auch kein Krankenschein vorgelegt werden!

Sollte der Beschäftigte natürlich länger ausfallen, gelten die üblichen Regelungen für die Entgeltfortzahlung, für den Tag des Dienstabbruchs steht auf jeden Fall der volle Lohn zu!

Beispiel: Der Beschäftigte nimmt am Morgen wie regelmäßig um 8 Uhr seine Arbeit auf. Da er sich krank fühlt, verlässt er schon um 12 Uhr seinen Arbeitsplatz und meldet sich krank.
Für diesen Tag der (teilweisen) Arbeitsleistung erhält der Beschäftigte seinen vollen Lohn als wenn er bis zum Dienstende gearbeitet hätte!
(BAG, Urteil vom 22.2.1973, 5 AZR 461/72)

Erst für den Folgetag ist laut Rechtsprechung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, so dass auch die eigentliche Entgeltfortzahlung erst am Folgetag beginnt.
Unterschiede zur Anspruchsbejahung liegen nur in der Begründung, sofern der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung nicht vollumfänglich erbracht hat. Während teilweise aus Gewohnheitsrecht (BAG, Urteil vom 22.2.1973, 5 AZR 461/72) oder der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers der uneingeschränkte Anspruch nach § 611 BGB bejaht wird, ist nach anderer Ansicht auf § 3 EFZG zurückzugreifen, wonach für die Berechnungsvorschrift des § 187 Abs. 1 BGB nur volle Tage für die 6 Wochen-Frist zählen.

Viele Arbeitgeber verhalten sich rechtswidrig

Aus einigen Betrieben hören wir aber von Beschäftigten, dass der Arbeitgeber nur die Arbeitsstunden vergütet, die am Tag der vorzeitigen Dienstbeendigung tatsächlich geleistet wurden.
Diese Vorgehensweise ist rechtswidrig!
Prüft bitte selbst, ob bei euch korrekt bezahlt wurde/wird.

Schenkt dem Chef nicht euer Geld!

Wir haben euch das Ganze nochmal als pdf drangehängt, falls ihr das mal zufällig im Bereitschaftsraum fallen lassen, an Kollegen weitergeben oder dem Vorgesetzten unter die Nase reiben wollt.

Flugblatt Dienstabbruch

 

 

Andreas Rech